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Begabtenförderung - Aktion 2010
Eine Aktion des Wirtschaftsministeriums und der Wirtschaftskammern Österreichs
Details unter http://www.wifisalzburg.at/begabtenfoerderung
Zinsenlose Teilzahlung
Mit dem Teilzahlungsservice des WIFI-Salzburg können Sie Ihren Kurs in gleich hohen (aufeinanderfolgenden) monatlichen Raten bezahlen – und das ZINSENLOS!
Und so einfach geht’s:
- Teilzahlungswunsch vor Kursbeginn bekannt geben
- Anzahl der Raten vereinbaren
- Letzte Rate mit Kursende bezahlen
Voraussetzung ist, dass Ihr Kurs länger als 2 Monate dauert.
Informieren Sie sich unter:
T: 0662/8888 – 411
info@wifisalzburg.at
Als Werbungskosten:
Unselbstständig Erwerbstätige können ihre Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungskosten (d.h. die Bruttobeträge der Rechnungen) als Werbungskosten in der Jahressteuererklärung anführen.
Als Betriebsausgabe:
Unternehmer/-innen können Aufwendungen für ihre berufliche Aus- und Weiterbildung als Betriebsausgabe steuerlich absetzen. Ebenfalls abzugsfähig sind Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Nicht abzugsfähig sind Aufwendungen für Ausbildungen, die der privaten Lebensführung dienen (z.B. Persönlichkeitsentwicklung, Esoterik, Sport, etc.).
(Außerbetrieblicher) Bildungsfreibetrag und Bildungsprämie:
Unternehmer/-innen, die in die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter/-innen investieren, können im Rahmen ihrer Jahressteuererklärung zusätzlich zu den tatsächlichen Aufwendungen für die Mitarbeiteraus- und -weiterbildung einen Bildungsfreibetrag in der Höhe von maximal 20 % der angelaufenen Kosten geltend machen, sofern die Bildungsmaß-nahmen im betrieblichen Interesse sind. Der Bildungsfreibetrag hat die Wirkung einer fiktiven Betriebsausgabe. Die Förderung der Investitionen in die Weiterbildung der Mitarbeiter/-innen soll den Ausbildungsstand der Belegschaft verbessern. Die heimischen Betriebe sollen damit ihre Position im nationalen und internationalen Wettbewerb stärken können.
Alternativ zum Bildungsfreibetrag können Unternehmer/-innen für die außerbetriebliche Mitarbeiteraus- und -weiterbildung eine Bildungsprämie in der Höhe von 6 % der angefallenen Kosten in Anspruch nehmen. Die Bildungsprämie wird dem Abgabenkonto gutgeschrieben.
Diese Informationen stellen lediglich eine Kurzinformation dar, weitere steuerliche Informationen finden Sie unter: www.wko.at/steuern und www.bmf.gv.at/steuern
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihren Kursbesuch eine Förderung des AMS Salzburg erhalten. Details und das Antragsformular erhalten Sie im Arbeitsmarktservice Salzburg,
Telefon: (0662) 8883-0 oder unter: http://www.ams.or.at
Bildungskarenz des AMS Salzburg
Die Bildungskarenz kann zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von insgesamt vier Jahren im Gesamtausmaß von maximal einem Jahr abgeschlossen werden.
Während dieser Zeit erhält die karenzierte Person vom Arbeitsmarktservice Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes;
Details zur Abwicklung und Bedingungen hier als PDF (52KB) zum Download.
Bildungskarenz plus des Landes Salzburg
Es besteht die Möglichkeit über Antragstellung 50% Zuschuss zu den Weiterbildungskosten refundiert zu erhalten - maximal jedoch € 3.000,- / Person. Die Zahl der förderbaren TeilnehmerInnen ist pro Unternehmen auf die Hälfte der Belegschaft bzw. max. 30 Personen begrenzt. Unter Vorlage der Rechnung erfolgt die Antragstellung durch das Unternehmen beim Sozialressort des Landes Salzburg. Kontakt: alexander.reiff@salzburg.gv.at, 0662/8042-3592
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte im Rahmen des ESF (Ziel 2)
(gültig für das Bundesland Salzburg)
Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert mit dieser Beihilfe die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen von Arbeitnehmer/innen. Ziel ist es, einerseits die Beschäftigung von Arbeitnehmer/innen durch Qualifizierung zu sichern, andererseits die Weiterbildungsaktivitäten für Arbeitgeber/innen zu erleichtern. (Stand 3/2007).
Qualifizierungsförderung - Infoblatt
Antragsformular (AMS)
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte in Kurzarbeit im Rahmen des ESF (Ziel 2)
- Dauer der Kurzarbeit 6 bis maximal 18 Monate möglich
- Kosten für Qualifizierung: 60 % zahlt AMS, 40 % der Betrieb
- Voraussetzung: Beratungs- und Vereinbarungsgespräch mit AMS (mit Sozialpartnern und Betriebsrat) – hier muss bereits ein Ausbildungskonzept vorgelegt werden - ca. 6 Wochen vor Start.
- Die Qualifizierung muss mindestens 16 h umfassen und in jener Zeit passieren, in der der Teilnehmer „kurzarbeitet“ (in der er sonst arbeiten würde).
- Es muss eine allgemeine berufliche Qualifizierung sein, die nicht ausschließlich den gegenwärtigen/zukünftigen Arbeitsplatz betrifft, sondern die in einem hohen Maß auch auf andere Unternehmen anwendbar ist.
Qualifizierungsförderung Kurzarbeit - Infoblatt
Lehre fördern
Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden, erhalten eine Förderung im Ausmaß von 75 % der Kurskosten bis max. EUR 1.000,-- pro Lehrling über die gesamte Ausbildungszeit für:
- Ausbildungsverbundmaßnahmen
- Berufsbezogene Zusatzausbildung von Lehrlingen
Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfungen werden mit 75 % der Kurskosten, max. EUR 250,-- pro Lehrling gefördert.
Bei Vorbereitungskursen auf die Berufsreifeprüfung wird die Abgeltung der Bruttolehrlingsentschädigung im Ausmaß der Kurszeiten gefördert.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Es besteht ein aufrechtes Lehrverhältnis.
Der Betrieb trägt die gesamten Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten.
Die geförderte Ausbildungszeit wird auf die Arbeitszeit angerechnet.
Der Förderbetrag beträgt mind. EUR 40,--.
Wie kann ich die Förderung beantragen?
Der Förderantrag ist durch den Lehrberechtigten per Post oder Fax an die zuständige Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer bis spätestens 3 Monate nach Ablauf der Maßnahme einzubringen.
Den Förderantrag und detaillierte Informationen zu dieser Förderart finden Sie auf
www.lehre-foerdern.at.
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