Die Beihilfe wird nur nach Vorlage eines Bildungsplanes gewährt. Das Begehren muss vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme(n) beim AMS eingereicht werden. Ausgenommen von der Förderung sind das AMS, juristische Personen öffentlichen Rechts, politische Parteien, Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie radikale Vereine.
Förderbar sind max. € 10.000,- pro Teilnehmer/in und Begehren:
die sich in einem voll versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bzw. in Elternkarenz befinden.
Weitere Förderungsmöglichkeiten und nähere Infos finden Sie bei Ihrem zuständigen Arbeitsmarktservice (AMS) unter www.ams.or.at
Qualifizierungsförderung - Infoblatt
Qualitätsmanagementsystemzertifiziert nach EN ISO 9001