Förderungen für Unternehmen Förderungen für Unternehmen

Förderungen für Unternehmen

Bildungsscheck des Landes Salzburg

Selbstständig Erwerbstätige: Personen (u.a. auch AsylwerberInnen und PensionistInnen), die eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben und der Pflichtversicherung unterliegen.

mehr Infos | Bildungsscheck

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert Weiterbildungen von gering qualifizierten und älteren Arbeitskräften mit dem Ziel, die Fähigkeiten der Arbeitskräfte zu verbessern und so deren Arbeitsplätze zu sichern und deren Einkommen zu erhöhen.

Welche Zielgruppen sind förderbar?
  • Arbeitskräfte, die höchstens die Pflichtschule abgeschlossen haben
  • weibliche Arbeitskräfte, die eine Lehre oder eine berufsbildende mittlere Schule abgeschlossen haben
  • Arbeitskräfte, die das 45. Lebensjahr vollendet und eine höhere Ausbildung als Pflichtschule haben
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
  • Das Arbeitsverhältnis ist vollversicherungspflichtig oder karenziert.
  • Die Weiterbildung ist arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar.
  • Die Weiterbildung verfolgt ein oder mehrere vorgegebene Ziele.
  • Die Weiterbildung dauert mindestens 16 Stunden.
  • Die Weiterbildung wurde zwischen Ihnen und Ihrer Arbeitskraft vereinbart.
  • Sie legen dem Arbeitsmarktservice – als Teil des Antrags – ein Angebot des Kursveranstalters oder eine Kopie aus dem Kurskatalog vor.
  • Sie stellen Ihren vollständigen Antrag spätestens 1 Woche vor Beginn der Weiterbildung.

mehr Infos | Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter ams.at

Lehrstellenförderung: Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen

Gefördert werden
  • Ausbildungsverbundmaßnahmen im Rahmen des Berufsbildes
  • Zusatzausbildungen über das Berufsbild hinaus im Ausmaß von 75% der Kosten bis zu einer Gesamthöhe von € 3.000,– pro Lehrling über die gesamte Lehrzeitdauer: Maximal € 20.000,– pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb.
  • Lehre mit Matura ohne Verlängerung der Lehrzeit unter Anrechnung auf die Arbeitszeit, Abgeltung der kollektivvertraglichen Bruttolehrlingsentschädigung im Ausmaß der Kurszeiten
Zusätzlich können pro Lehrling
  • Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung bis 75% der Kurskosten bis zu einer Gesamthöhe von € 500,– pro Lehrling  gefördert werden. Maximal € 5.000,– pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb.
mehr Infos | Lehrstellenförderung
 

Lehrstellenförderung: Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten

Gefördert werden Kosten bei
  • zusätzlichem Berufsschulunterricht aufgrund der Wiederholung einer Berufsschulklasse
  • Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen in der Berufsschule oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung
  • Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau in den Bereichen Deutsch, Mathematik oder lebende Fremdsprache
  • Förderung von Kosten, die durch zusätzlichen Besuch von Berufsschulstufen bei Lehrzeitanrechnungen, verkürzter Lehrzeit  oder Versäumen einer Berufsschulstufe durch Lehrplatzwechsel entstehen.
Die Förderung beträgt 100% der Kurskosten, maximal € 3.000,– pro Lehrling über die gesamte Lehrzeitdauer. Bei Wiederholung und zusätzlichem Besuch der Berufsschule wird die Bruttolehrlingsentschädigung während der Zeit des zusätzlichen Berufsschul­unterrichts abgegolten.

mehr Infos | Lehrstellenförderung

Lehrstellenförderung: Weiterbildung der Ausbilder/innen

Voraussetzung ist die Ausbilderqualifikation.

Die Förderhöhe beträgt 75% der Kurskosten und maximal € 2.000,- pro Ausbilder und Kalenderjahr. Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen mit Bezug zur Ausbilderqualifikation (z. B. Persönlichkeitsbildung), aber keine beruflich-fachlichen Weiterbildungen.

Informationen erhalten Sie unter www.lehre-foerdern.at

Steuervorteile durch Weiterbildung

Als Betriebsausgabe: Unternehmer/innen können Aufwendungen für ihre berufliche Aus- und Weiterbildung als Betriebsausgabe steuerlich absetzen. Ebenfalls abzugsfähig sind Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Nicht abzugsfähig sind Aufwendungen für Ausbildungen, die der privaten Lebensführung dienen (z.B. Persönlichkeitsentwicklung, Esoterik, Sport, etc.). Weitere Informationen finden Sie unter www.wko.at/steuern und www.bmf.gv.at/steuern

Schulungskostenbeihilfe für Beschäftigte in Kurzarbeit

Die Höhe der Förderung beträgt 75% der anerkennbaren Kurskosten. 25% der Kosten sind von der Arbeitgeberin, dem Arbeitgeber zu übernehmen. Die Höhe der Förderung reduziert sich, wenn andere öffentliche Stellen mehr als 25% der anerkennbaren Schulungskosten tragen. 

AMS | Infos Schulungskostenbeihilfe

Digital Skills Schecks

  • Förderbar sind ausschließlich KMU mit Niederlassung in Österreich
  • Es sind Weiterbildungen zu unterschiedlichen Digitalisierungsthemen förderbar, z. B. E-Commerce, Social Media, IT-Management, Cloud Services, Datensicherheit, Arbeiten in virtuellen Teams, Automatisierung, Mechatronik, Elektronik.
  • Gefördert werden Kosten für berufliche Weiterbildungen zu digitalen Kompetenzen
  • Die Förderung beträgt maximal 80% der externen Weiterbildungskosten.
  • Die Förderhöhe beträgt pro Mitarbeiter/in und damit pro Digital Skills Scheck maximal € 5.000,-

FFG | Infos Digital Skills Schecks