Steuervorteile durch Weiterbildung Steuervorteile durch Weiterbildung

Steuervorteile durch Weiterbildung

Als Werbungskosten:

Unselbstständig Erwerbstätige können ihre Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungs­kosten (d.h. die Bruttobeträge der Rechnungen) als Werbungskosten in der Jahressteuer­erklärung anführen.

Nähere Infos über Steuervorteile finden Sie hier.

 

Diese Informationen stellen lediglich eine Kurzinformation dar, weitere steuerliche Informationen finden Sie unter: www.wko.at/steuern und www.bmf.gv.at/steuern