Teilnehmerkreis:Personen mit dem Status 'Medizinische/r Masseur/in'
Inhalt:Recht und Ethik - Anatomie und Physiologie - Pathologie - Hygiene und Umweltschutz - Erste Hilfe - Allgemeine Physik - Kommunikation - Dokumentation - Massagetechniken zu Heilzwecken
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Heilbademeister/innen und Heilmasseure/Heilmasseurinnen, die die Prüfung vor dem 1.4.2003 abgelegt haben, gelten als 'Medizinische Masseure/Masseurinnen'. Nach dieser Aufschulung dürfen Sie freiberuflich am Kranken arbeiten. Die Patienten/innen können nach erbrachter Leistung mit dem Krankenversicherungsträger rückverrechnen.
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Abgeschlossene Ausbildung zum/zur Heilbademeister/in und Heilmasseur/in vor dem 1.4.2003, Medizinische Masseure/Masseurinnen, Gesundheitszeugnis, das zum Zeitpunkt der Einbringung nicht älter als 4 Wochen sein darf und ein polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Einbringung.
Besuch eines Informationsabends oder Aufnahmegespräch.
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