Teilnehmerkreis:Mitarbeiter/innen, die vom Unternehmen für die Ausübung der Funktion als Sicherheitsvertrauensperson vorgesehen sind. Zur SVP dürfen nur Personen bestellt werden, welche die für ihre Aufgaben notwendigen fachlichen Voraussetzungen erfüllen - diese werden durch die Ablegung des Kurses erworben. Der/Die Arbeitgeber/in hat der Sicherheitsvertrauensperson Gelegenheit zu geben, die für ihre Tätigkeit erforderlichen näheren Fachkenntnisse zu erwerben.
Inhalt:Rechtsgrundlagen - Aufgaben und Verantwortung der SVP - Arbeitsstoffe / techn. Kennwerte - Schutzmaßnahmen / Grenzwerte - Arbeitsunfälle / Folgen - Lärm / Lärmschutz - Sturz- und Fallunfälle - Staub- und Elektroschutz - Überwachungspflichtige Anlagen - Arbeitsmedizin - Bildschirmarbeit - Maschinensicherheit - CE-Kennzeichnung - Schutzausrüstungen - Berufskrankheiten
Ziel:Die Teilnehmer/innen sind nach Abschluss dieser Ausbildung in der Lage, Arbeitgeber/innen, Arbeitnehmer/innen und Belegschaftsorgane in Blickrichtung Arbeitssicherheit zu informieren und zu beraten. Während der Ausbildung wird an Hand von Fallbeispielen die praktische Umsetzung des erworbenen Wissens im Betrieb gezeigt.
Kursleiter:Dipl.-Ing. Helmut Moik, Dipl.-Ing. Friedrich Hartl
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