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Arbeinehmer/innen, die vom Unternehmen für die Ausübung der Funktion als Sicherheitsvertrauensperson vorgesehen sind. Zur SVP dürfen nur Personen bestellt werden, welche die für ihre Aufgaben notwendigen fachlichen Voraussetzungen erfüllen - diese werden durch die Ablegung des Kurses erworben. Der/Die Arbeitgeber/in hat der Sicherheitsvertrauensperson Gelegenheit zu geben, die für ihre Tätigkeit erforderlichen näheren Fachkenntnisse zu erwerben.
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