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Die Zulassung zur Bilanzbuchhalterprüfung setzt eine dreijährige Tätigkeit im Rechnungswesen (ohne Lehrzeit) voraus. Einige Schulen und Studienrichtungen verkürzen die Praxiszeit. Genaue Informationen über die Zulassungsbedingungen erhalten Sie unter Tel.: 0662/88 88 - 401 (Gerda Bader oder Anita Unterrainer). Voraussetzung für das Antreten zur Bilanzbuchhalterprüfung ist neben der Praxiszeit die abgelegte Buchhalterprüfung. Diese Prüfung kann im Rahmen des Bilanzbuchhalterkurses nachgeholt werden. Sie können sich im Selbststudium vorbereiten. Wir empfehlen jedoch, die Prüfung im Rahmen des Vorbereitungslehrganges auf die Buchhalterprüfung abzulegen. Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung (5 Stunden Buchhaltung und Kostenrechnung) und einer mündlichen Prüfung (Buchhaltung/Kostenrechnung, bürgerliches Recht und Handelsrecht, Steuerrecht und Zahlungsverkehr). Die Lernunterlagen können zum Selbstkostenpreis von € 190,-- am WIFI erworben werden. Die Prüfungsgebühr beträgt € 270,--. Die schriftliche Bilanzbuchhalterprüfung ist im Mai (Kostenrechnung und Bilanzierung) und die mündliche im Juni (alle fünf Gegenstände) geplant.
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