Teilnehmerkreis:Dieser Lehrgang richtet sich an Personen mit Kenntnissen und Praxis in der Buchhaltung.
Inhalt:Buchhaltung bis zur Saldenbilanz - Grundbegriffe der Kostenrechnung - Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht - Steuerrecht - Zahlungsverkehr
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Die Prüfungen finden voraussichtlich Anfang April schriftlich und Ende April mündlich statt.
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Die Zulassung zur Prüfung erfordert eine eineinhalbjährige Praxis im Rechnungswesen (ohne Lehrzeit), Absolventinnen und Absolventen einer Handelsakademie haben eine halbjährige Tätigkeit im Rechnungswesen nachzuweisen, der erfolgreiche Abschluss bestimmter Schulen und Studienrichtungen verkürzt oder ersetzt ebenfalls die Praxiszeit.
Genauere Informationen über die Zulassungsbedingungen erhalten Sie unter Tel.: 0662/88 88 - 401 (Anita Unterrainer oder Gerda Bader).
In begründeten Einzelfällen kann ohne den erforderlichen Praxisnachweis nach erfolgreichem Abschluss aller Prüfungen ein Anwartschaftszeugnis ausgestellt werden. Nach dem Nachweis der erforderlichen Praxiszeit wird ein WIFI-Buchhalterzeugnis ausgestellt.
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