Jetzt Kurse buchen
Für den Prüfungsantritt: a) Die Teilnehmer/innen müssen schwimmen können (für Badeaufsicht, Badewart für Großbecken und Badewart für Kleinbadeteiche ist ein Rettungsschwimmer-Helferschein der Österreichischen Wasserrettung verpflichtend) und b) sie müssen einen 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs oder einen 8-stündigen Auffrischungskurs, der nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt, absolviert haben und c) ein Mindestalter von 18 Jahren nachweisen (wird die Tätigkeit der Badeaufsicht von einer Person im Alter von 16 bis 18 Jahren durchgeführt, so darf dies gemäß ÖNORM EN 15288-2 nur unter Aufsicht einer zumindest 18 Jahre alten, qualifizierten Person erfolgen) und d) einen Identitätsnachweis in Form eines Meldezettels oder Passes einreichen und e) die Mindestanwesenheit im Kurs beträgt 75%.
Die Nachweise a-e sind in schriftlicher Form (in Kopie) dem Prüfungsantrag beizulegen. Bitte halten Sie diese Dokumente, soweit vorhanden, bereits zum Ausbildungsstart bereit.
T +43 662 8888-411 T +43 662 8888-412 F +43 662 8888-600 E info@wifisalzburg.at