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ÖNORM S 1150 – Anforderungen an die Ausbildung von geprüftem Bäderpersonal

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Home > Branchen > Tourismus > Touristische Fachausbildungen > ÖNORM S 1150 – Anforderungen an die Ausbildung von geprüftem Bäderpersonal

ÖNORM S 1150 – Anforderungen an die Ausbildung von geprüftem Bäderpersonal



Mit 1.12.2008 trat die ÖNORM S 1150 in Kraft. Sie regelt die Anforderungen an die Ausbildung von geprüftem Bäderpersonal.

1 Trainingseinheiten

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  • Voraussetzung
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  • Kurse
Teilnehmerkreis:
Bäderbetreiber/innen und deren verantwortliche Mitarbeiter/innen im Bereich der Betreuung, Wartung und Aufsicht von Badeanlagen. Auch für Heil-, Wannen- und Kurbäder ist diese Norm verpflichtend.

Inhalt:
Die ÖNORM-Ausbildung gliedert sich in verschiedene Module, die teils aufeinander aufbauen. So entstanden nachfolgende Ausbildungen, angepasst an die Anforderungen der ÖNORM S 1150, neu:

+ Ausbildung für Badeaufsicht (16 UE)
+ Saunawart (16 UE)
+ Badewart für Kleinbecken (24 UE)
+ Badewart für Großbecken (39 UE)

+ Badewart für Kleinbadeteiche
und Bäder an Oberflächengewässern (40 UE)

+ Rettungsschwimmer Helferschein (20 UE)
+ Erste-Hilfe-Kurs (16 UE)

Die Ausbildung für Bädertechniker/innen (48 UE) und Bademeister/innen (80 UE) bietet das WIFI Salzburg aufbauend ab Herbst 2013 an.

Ziel:
Modulare Ausbildung zum/zur qualifizierten Betreuer/in im Sinne des Bäderhygienegesetzes lt. ÖNORM S1150..

Kursleiter:
Ing. Margarete Buchsteiner, Landesregierung Salzburg, und DI Dr. Arno Sorger, W.H.U. GmbH, St. Johann

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Für den Prüfungsantritt:  a) Die Teilnehmer/innen müssen schwimmen können (für Badeaufsicht, Badewart für Großbecken und Badewart für Kleinbadeteiche ist ein Rettungsschwimmer-Helferschein der Österreichischen Wasserrettung verpflichtend) und b) sie müssen einen 16-stündigen Erste-Hilfe-Kurs oder einen 8-stündigen Auffrischungskurs, der nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt, absolviert haben und c) ein Mindestalter von 18 Jahren nachweisen (wird die Tätigkeit der Badeaufsicht von einer Person im Alter von 16 bis 18 Jahren durchgeführt, so darf dies gemäß ÖNORM EN 15288-2 nur unter Aufsicht einer zumindest 18 Jahre alten, qualifizierten Person erfolgen) und d) einen Identitätsnachweis in Form eines Meldezettels oder Passes einreichen und e) die Mindestanwesenheit im Kurs beträgt 75%.


Die Nachweise a-e sind in schriftlicher Form (in Kopie) dem Prüfungsantrag beizulegen. Bitte halten Sie diese Dokumente, soweit vorhanden, bereits zum Ausbildungsstart bereit.

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Je nach Art und Größe der Badeanlage können die Aufgabenbereiche des Bäderpersonals durch eine oder mehrere Personen abgedeckt werden.

Die Qualifikation des Bäderpersonals und der Hilfskräfte, die in der Badeanlage eingesetzt werden, ist vom Bäderbetreiber festzulegen. Die Festlegung erfolgt anhand einer Risikoanalyse.
ANMERKUNG: Die Risikoanalyse wird in der ÖNORM EN 15288-2 geregelt.

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Ausbildung Badeaufsicht

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  Kursdauer: 16, (416412)  
  Die Anforderungen an die Ausbildung von geprüftem Bäderpersonal sind vielseitig und werden neben dem Bäderhygienegesetz und der Bäderhygieneverordnung in einer Vielzahl von anderen Gesetzen und Verordnungen geregelt. Die neue ÖNORM S 1150...  
 
 

Badewart für Bäder mit Großbecken

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  Kursdauer: 40, (416442)  
  Als Großbecken werden Becken mit einer Wasseroberfläche über 130 qm lt. ÖNORM S 1150 definiert.Inhalt:Der/die Badewart/in für Bäder mit Großbecken ist für die Badeaufsicht und die Betriebsführung der Badeanlage mit Beckenbädern und Groß.....  
 
 

Badewart für Bäder mit Kleinbecken

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  Kursdauer: 24, (416432)  
  Als Kleinbecken werden Becken mit einer Wasseroberfläche von höchstens 130 qm definiert.Inhalt:Der/die Badewart/in für Bäder mit Kleinbecken ist für die Badeaufsicht und die Betriebsführung der Badeanlage mit Beckenbädern und Keinbecken.....  
 
 

Badewart für Kleinbadeteiche und Bäder an Oberflächengewässern

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  Kursdauer: 40, (416452)  
  Inhalt:Der/Die Badewart/in für Kleinbadeteiche und für Bäder an Oberflächengewässern ist für die Betriebsführung der Badeanlage mit Kleinbadeteich und/oder einem Bad an einem Oberflächengewässer (Becken an einem See) unter Berücksichtigung ...  
 
 

Erste-Hilfe für Bäderpersonal

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  Kursdauer: 16, (416502)  
  Für die Ausübung der Tätigkeit als Badeaufsicht, Saunawart oder Badewart ist ein Erste-Hilfe-Kurs im Ausmaß von 16 Stunden vorgeschrieben und als Prüfungserfordernis nachzuweisen.Teilnehmerkreis:Personen, die mit der Beaufsichtigung, Wa.....  
 
 

Rettungsschwimmer-Helferschein

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  Kursdauer: 7, (416601)  
  Die Ausbildung erfolgt in Kooperation mit der Salzburger Wasserrettung.Teilnehmerkreis:Personen, die mit der Beaufsichtigung, Wartung und Betreuung einer Badeanlage beauftragt sind.Inhalt:15 Min. Dauerschwimmen, davon...  
 
 

Saunawart

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  Kursdauer: 16, (416422)  
  Inhalt:Der Saunawart ist für die Betriebsführung der Sauna-Anlage unter Berücksichtigung der technischen, ökonomischen, hygienischen und sicherheitsrelevanten Aspekte zuständig.Ziel:Ausbildung Saunawart lt. ÖNORM S 1150.Kursl...  
 

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