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KFZ § 57a KFG Erweiterungsschulung für Fahrzeuge über 3,5 t
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ZEIT 4 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 23626014
200,00 EUR Kursnummer: 23626014
ZEIT 4 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 23626024
200,00 EUR Kursnummer: 23626024
ZEIT 4 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 23626013
Durchführungsgarantie
175,00 EUR Kursnummer: 23626013
ZEIT 4 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 23626023
Durchführungsgarantie
175,00 EUR Kursnummer: 23626023

KFZ § 57a KFG Erweiterungsschulung für Fahrzeuge über 3,5 t

INHALTSVERZEICHNIS
  1. Ihr Nutzen
  2. Inhalte
  3. Zielgruppe
  4. Hinweis
Ihr Nutzen

Wenn sowohl das Grundlagenseminar bis 3,5 t), der Spezialkurs über Bremsanlagen I für Fahrzeuge über 3,5 t und diese Erweiterungsschulung absolviert wurden, sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die §57a -Überprüfung über 3,5t gegeben!

Inhalte

Diese Erweiterungsschulung im Ausmaß von 4 Stunden beinhaltet Ergänzungen des Mängelkataloges für Klassen Lof, M2, M3, N1, N2, N3, O2, O3 und O4.

Ziel

Wenn sowohl das Grundlagenseminar bis 3,5 t (Kursnummer 236550x), der Spezialkurs über Bremsanlagen I für Fahrzeuge über 3,5 t (Kursnummer 236590x) und diese Erweiterungsschulung absolviert wurden, sind die gesetzlichen Voraussetzungen für §57a -Überprüfung über 3,5t gegeben!

Zielgruppe

KFZ-Mechaniker, Landmaschinentechniker, Meister und Personal aus den KFZ-Fachbetrieben, welche die gesetzlichen Voraussetzungen für die §57a-Überprüfung über 3,5 t erlangen wollen, sowie Meisterprüfungskandidaten

Die zur Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung geeigneten Personen müssen die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Sachkenntnisse sowie ein ausreichendes Wissen über die rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit der Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung besitzen.

Hinweis

100% der Veranstaltung müssen besucht werden
WICHTIG für Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht und mehr als 50 km/h Bauartgeschwindigkeit.

Letzte Änderung: 18.12.2023