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Sie möchten ein Gastgewerbe eröffnen oder übernehmen?
Wir empfehlen folgende Vorgehensweise:
1. Nehmen Sie Kontakt mit dem Gewerbeamt Ihrer örtlichen Bezirksverwaltungsbehörde auf, um zu klären, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.
2. Kontaktaufnahme mit dem Prüfungsservice der Wirtschaftskammer zur Abklärung notwendiger Prüfungen/Nachweise.
3. Wählen Sie ihren Vorbereitungskurs aus unserem WIFI-Programm.
Vorbereitung auf die Befähigungsprüfung für das Gastgewerbe
Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung:
- Finanzbuchhaltung
- Kostenrechnung, Kalkulation und Controlling
- Marketing und Management
- Organisation
- Lebensmittelkunde (einschließlich Grundzüge der Ernährungslehre)
- Küchen- und Lebensmittelkunde
- Servier- und Getränkekunde
- Logiskunde
- Gewerberechtliche Vorschriften
- Unternehmerische Rechtskunde einschließlich der Vorschriften über die Preisausrichtung im Gastgewerbe und der Jugendschutzvorschriften
- Steuerrecht
- Arbeitsrecht
- Lebensmittelhygiene
- Unfallverhütung
- Einschlägige Umweltschutzvorschriften
Durch die Anerkennung des schriftlichen Prüfungsteils kann man, wenn man das möchte, einen Teilbesuch im Rahmen des Vorbereitungskurses erwirken.
Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit Deutsch B2-Niveau.
Die Zulassung zur Prüfung bei vollendetem 18. Lebensjahr.
Aufgrund der §§ 22 Abs. 1 und 352a Abs. 2 Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 48/2003, wird verordnet: § 2. Die Prüfung für das reglementierte Gastgewerbe besteht aus 2 Modulen:
- Modul 1: Schriftliche Prüfung (§ 3)
- Modul 2: Mündliche Prüfung (§ 5)
- Bildungsscheck des Landes Salzburg: Ersetzt bis zu 50 % der Kurskosten (wobei Höchstbeträge festgelegt sind). Mehr Infos und Online-Förderantrag finden Sie in den Förderungsrichtlinien für den Bildungsscheck.
- Förderung für Meister- und Befähigungsprüfungen: Die Prüfungsgebühr für den 1. und 2. Antritt übernimmt zu 100 % der Bund. Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-, Werkmeister- oder Befähigungsprüfung werden bis 50 % , max. 2.200 Euro durch den Bildungsscheck des Landes Salzburg gefördert. Förderungsrichtlinien für den Bildungsscheck
- Steuervorteile: Kurskosten können bei der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Infos gibt es beim Finanzamt oder bei Ihrem Steuerberater.
- Bildungskredit: Spezielle Bildungsdarlehen decken Kosten für Aus- und Weiterbildungen. Infos erhalten Sie bei Ihrer Bank.
- Zinsenlose Teilzahlung: Dauert der Kurs länger als zwei Monate, kann in Raten ohne Mehrkosten gezahlt werden. Infos beim WIFI Kundenservice unter 0662 8888-411.
- Arbeitsmarktservice Salzburg: Es gibt verschiedene Leistungen durch das AMS Salzburg, wie Aus- und Weiterbildungsbeihilfen, Weiterbildungsentgelt oder Bildungsteilzeit. Infos unter T +43 50 904540.
Letzte Änderung: 21.03.2024