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Aufschulung zum freiberuflichen Heilmasseur
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In der Ausbildung zum Heilmasseur werden die Kenntnisse der Ausbildung zum medizinischen Masseur vertieft. Oberstes Ziel ist die Vorbereitung für die therapeutische und freiberufliche Tätigkeit am Kranken.

ZEIT 560 Lehreinheiten
Stundenplan
Abends
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 75011033
4.590,00 EUR Kursnummer: 75011033
ZEIT 560 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 75011024
4.590,00 EUR Kursnummer: 75011024
ZEIT 560 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 75011014
4.590,00 EUR Kursnummer: 75011014
ZEIT 560 Lehreinheiten
Stundenplan
Abends
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 75011023
Durchführungsgarantie
4.590,00 EUR Kursnummer: 75011023
ZEIT 560 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 75011013
Durchführungsgarantie
4.590,00 EUR Kursnummer: 75011013

Aufschulung zum freiberuflichen Heilmasseur

Inhalte

  • Recht und Ethik
  • Pathologie
  • Hygiene und Umweltschutz
  • Erste Hilfe
  • allgemeine Physik
  • Kommunikation
  • Dokumentation
  • Massagetechniken zu Heilzwecken
  • TUINA 1+2
  • Kinesio Taping
  • Dehntechniken
  • Querfriktionen
  • Faszientechniken
  • Ohrakupunktmassage

Zielgruppe

Personen mit dem Status 'Medizinischer Masseur".

Voraussetzungen

Abgeschlossene Ausbildung zum Heilbademeister und Heilmasseur vor dem 01.04.2003, oder Abschluss als medizinischer Masseur, Gesundheitszeugnis, das zum Zeitpunkt der Einbringung nicht älter als 4 Wochen sein darf und ein polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Einbringung. Besuch eines Informationsabends oder Aufnahmegespräch.

Hinweis

Heilbademeister und Heilmasseure, die die Prüfung vor dem 01.04.2003 abgelegt haben, gelten als 'Medizinische Masseure'. Nach dieser Aufschulung dürfen Sie freiberuflich am Kranken arbeiten. Die Patienten können nach erbrachter Leistung mit dem Krankenversicherungsträger rückverrechnen.
Personen, die zur kommissionellen Prüfung zum medizinischen Masseur antreten, müssen nach § 42 MMHmG eine Gebühr entrichten (€ 70,-).

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Letzte Änderung: 27.03.2024