Förderungen für Lehrlinge Förderungen für Lehrlinge

Förderungen für Lehrlinge

Basisförderung

Die Basisförderung kann jeweils nach Abschluss eines Lehrjahres beantragt werden und beträgt:
  • im 1. Lehrjahr 3 Lehrlingsentschädigungen,
  • im 2. Lehrjahr 2 Lehrlingsentschädigungen,
  • im 3. und 4. Lehrjahr jeweils 1 Lehrlingsentschädigung (bzw. eine halbe Lehrlingsentschädigung bei halben Lehrjahren)
 

Erwachsenenlehre

Zielgruppe dieser Förderart sind Erwachsene (Personen über 18), die ein Lehrverhältnis eingehen, sofern sie nicht bereits eine Lehre in einem verwandten Lehrberuf absolviert, eine berufsbildende mittlere Schule im Fachbereich des Lehrberufes oder eine berufsbildende höhere Schule erfolgreich absolviert haben (bei Nicht-Inanspruchnahme einer AMS-Förderung).

Bei der Erwachsenenlehre handelt es sich um eine Variante der Basisförderung.
Förderhöhe: siehe Punkt 1 Basisförderung.
Der Lehrling muss auf Basis des Entgelts für Hilfskräfte entlohnt werden.
 

Zwischen- und überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen

Gefördert werden
  • Ausbildungsverbundmaßnahmen im Rahmen des Berufsbildes und
  • Zusatzausbildungen über das Berufsbild hinaus im Ausmaß von 75 % der Kosten bis zu einer Gesamthöhe von Euro 2.000,- pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode. Maximal Euro 20.000,-- pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb.
  • Lehre mit Matura ohne Verlängerung der Lehrzeit unter Anrechnung auf die Arbeitszeit Abgeltung der kollektivvertraglichen Bruttolehrlingsentschädigung im Ausmaß der Kurszeiten
Zusätzlich können pro Lehrling
  • Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung bis 75 % der Kurskosten bis zu einer Gesamthöhe von € 500,- pro Lehrling gefördert werden. Maximal € 5.000,-- pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb.
 

Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung (Einreicher/Förderwerber: Lehrling)


Unterstützt wird die Teilnahme von Lehrlingen im letzten Jahr der Lehrzeit oder von Personen, deren Lehrzeitende max. 36 Monate zurückliegt
Der Bund übernimmt die gesamten Kosten der Teilnahmegebühr (inkl. Allfälliger USt.).
 
Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung

 

Digi-Scheck für Lehrlinge

Gefördert wird die Teilnahme an Kursen, welche die Inhalte des Berufsbildes oder der Berufsschule sowie berufsbildübergreifende berufliche Kompetenzen vermitteln oder festigen (z.B. in den Bereichen Digitalisierung, Ressourcenmanagement oder Klimaschutz).

Förderbedingungen:
Gefördert werden 100% der Kosten für genehmigte Kurse bis zur Obergrenze von € 500,- je Kurs. Bis zu 3 Kurse je Lehrling sind pro Kalenderjahr möglich.

Digi-Scheck für Lehrlinge





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Auskunft über die Fördermöglichkeiten für Lehrbetriebe:
 
Lehrlingsförderungen
Wirtschaftskammer Salzburg
Julius-Raab-Platz 2a
5027 Salzburg
lehre.foerdern@wks.at
www.lehre-foerdern.at

Ansprechpartner
Dr. Axel Lohinger | T 0662 8888-357
Andrea Pöckl | T 0662 8888-355
Ursula Strunk | T 0662 8888-356
Werner Fuchs | T 0662 8888-391