Leistungen des Arbeitsmarktservice Leistungen des Arbeitsmarktservice

Leistungen des Arbeitsmarktservice

Aus- und Weiterbildungsbeihilfen 

Wenn Sie arbeitslos sind und einen Kurs besuchen wollen, dann unterstützt Sie das Arbeitsmarktservice bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen in dieser Zeit mit Aus- und Weiterbildungsbeihilfen.
 

Weiterbildungsgeld

Wenn Sie mit Ihrer Arbeitgeberin, Ihrem Arbeitgeber eine gesetzliche Bildungskarenz oder Freistellung gegen Entfall der Bezüge vereinbaren, erhalten Sie vom Arbeitsmarktservice bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen Weiterbildungsgeld. 

Wenn Sie mit Ihrer Arbeitgeberin, Ihrem Arbeitgeber eine Bildungskarenz oder eine Freistellung gegen Entfall der Bezüge auf Grundlage des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) oder nach gleichartigen bundes- oder landesgesetzlichen Bestimmungen vereinbart haben, erhalten Sie vom Arbeitsmarktservice bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen Weiterbildungsgeld.

AMS | Infos Weiterbildungsgeld

Bildungsteilzeitgeld

Wenn Sie mit Ihrer Arbeitgeberin, Ihrem Arbeitgeber eine Bildungsteilzeit vereinbaren, erhalten Sie vom Arbeitsmarktservice bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen Bildungsteilzeitgeld.

AMS | Infos Bildungsteilzeitgeld

Schulungskostenbeihilfe für Beschäftigte in Kurzarbeit

Die Höhe der Förderung beträgt 75% der anerkennbaren Kurskosten. 25% der Kosten sind von der Arbeitgeberin, dem Arbeitgeber zu übernehmen. Die Höhe der Förderung reduziert sich, wenn andere öffentliche Stellen mehr als 25% der anerkennbaren Schulungskosten tragen. 

AMS | Infos Schulungskostenbeihilfe

Mehr Infos 
Arbeitsmarktservice Salzburg
T +43 50 904 540
ams.at/salzburg