

Mo 9.00-17.00, Di-Do 8.00-17.00, Fr 8.00-12.00
Kursdauer: 36 Lehreinheiten
Stundenplan
Julius-Raab-Platz 2
5027 Salzburg
Mo 9.00-17.00, Di-Do 8.00-17.00, Fr 8.00-12.00
Kursdauer: 36 Lehreinheiten
Stundenplan
Julius-Raab-Platz 2
5027 Salzburg
Photovoltaik Praxis
Dieses Seminar vermittelt den aktuellen Stand der Technik in Bezug auf Errichtung, Instandhaltung und Prüfung von Photovoltaik-Anlagen. Sie erhalten ein Update und Informationen rund um das Thema Photovoltaik mit dem Fokus in der praktischen Umsetzung.
- Funktionsweise und Arten von PV-Anlagen
- Montage- und Befestigungstechniken
- Grundlagen Dachformen und Statik
- Arbeitsweise Montage von PV-Anlagen
- Elektrotechnik Elektro- und Gebäudetechniker/innen,
- Elektrotechnik Energietechniker/innen,
- Planer/innen
- Ingenieurbüros
Welche Gewerbeberechtigung für die Errichtung von PV-
Anlagen erforderlich ist gemäß Merkblatt der Bundesinnung:
Die Errichtung von Photovoltaikanlagen umfasst folgende Schritte:
- Herstellung von PV-Komponenten
- Planung
- Aufständern (Das Anbringen der Paneelhalterungen)
- Befestigung der Paneelen an die Paneelhalterungen
- Verbinden der Paneelen und dem Wechselrichter
- Anschluss des Wechselrichters an die Stromversorgungsleitung (Netzparallelschaltung)
Für die einzelnen Schritte sind folgende Gewerbeberechtigungen notwendig:
Planung
Planung der Photovoltaikanlage einschließlich Wechselrichter: Elektrotechniker;
Mechatroniker - insbesondere für Elektronik und Elektromaschinenbau (aufgrund des
verbundenen Gewerbes); Ingenieurbüros für Elektrotechnik bzw. für Maschinenbau.
Die Planung der Stromversorgungsleitungen nach dem Wechselrichter fällt in den Bereich
der Elektrotechnik und Ingenieurbüros einschlägiger Fachrichtungen.
Aufständern
Bei Anlagen im kleineren Umfang und serienmäßig hergestellten Tragkonstruktionen
sowie mit statischem Nachweis können alle Arbeiten vom Elektrotechniker ohne
Baumeister, Zimmermeister, Dachdecker usw. ausgeführt werden.
Das Anbringen der Paneelhalterungen ist abhängig davon, wo diese Halterungen
angebracht werden sollen – auf dem Niveau des Umgebungsbodens, an Fassaden
oder Dächern. Für diese Tätigkeit bedarf es, sofern sie statisch aufwendig bzw.
bedenklich ist, nachstehender Gewerbeberechtigungen:
Umgebungsboden: Metalltechnik für Metall und Maschinenbau, Baumeister,
Zimmermeister
Fassaden: Metalltechnik für Metall und Maschinenbau, Baumeister
Dächer: Metalltechnik für Metall und Maschinenbau, Baumeister, Dachdecker,
Zimmermeister
Alle weiteren Arbeiten dürfen von Elektrotechnikern oder Mechatronikern für
Elektromaschinenbau und Automatisierung oder Elektronik oder Maschinen und
Fertigungstechnik ausgeführt werden.
Montage von Paneelen
Die Befestigung der Paneele an den Paneelhalterungen (Einhängen, Einklipsen und
Anschrauben von Photovoltaikpaneelen) ist als einfache Tätigkeit keinem
reglementierten Gewerbe vorbehalten. Voraussetzung hierbei ist jedoch, dass auch
die Laienbedienbarkeit bei den Verbindungsleitungen gegeben ist – also die
Verbindungsleitungen steckerfertig ausgeführt sind.
Wechselrichter und Netz-Parallelbetrieb
Die Installation des Wechselrichters sowie der Regelelektronik und das Verbinden
der Paneele untereinander und mit dem Wechselrichter: Elektrotechniker,
Mechatroniker
Anschluss des Wechselrichters an bestehende und ausreichend dimensionierte
Stromversorgungsleitung: Elektrotechniker, Mechatroniker
Anschluss an Stromversorgungsnetze: Elektrotechniker
Letzte Änderung: 21.04.2023