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Badeaufsicht Ausbildung - ÖNORM S1150
Inhalte
Die Badeaufsicht ist für die
WICHTIGE INFORMATION
Wird die Tätigkeit der Badeaufsicht von einer Person im Alter von 16 bis 18 Jahren durchgeführt, so darf dies gemäß ÖNORM EN 15288-2 nur unter Aufsicht einer zumindest 18 Jahre alten, qualifizierten Person erfolgen.
- Einhaltung der Badeordnung bei Beckenbädern, Oberflächengewässern und Kleinbadeteichen
- sowie für die Sicherstellung der Erste-Hilfe-Leistungen verantwortlich.
- Die Prüfungsgebühr von EUR 60,- ist im Kurspreis inkludiert.
WICHTIGE INFORMATION
Wird die Tätigkeit der Badeaufsicht von einer Person im Alter von 16 bis 18 Jahren durchgeführt, so darf dies gemäß ÖNORM EN 15288-2 nur unter Aufsicht einer zumindest 18 Jahre alten, qualifizierten Person erfolgen.
Seminarleitung
Ing. Margarete Buchsteiner, Salzburger Landesregierung, und DI Dr. Arno Sorger, W.H.U. GmbH, St. Johann
Letzte Änderung: 02.02.2026