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- KFZ § 57a KFG Grundlagenseminar bis 3,5t
Do,3.10 - Sa,5.10.24, 8.00 - 17.00 Uhr, Fr, 11.10.24, 16.00-20.00 Uhr, Sa, 12.10.24, 8.00 - 17.00 Uhr
Mo-Do 8.00-17.00, Fr 8.00-12.00
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Do, 21.11. - Sa,23.11.24, 8.00-17.00 Uhr, Fr, 29.11.24, 16.00-20.00 Uhr, Sa, 30.11.24, 8.00 - 17.00 Uhr
Mo-Fr 8.00-17.00
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5.5.-7.5.25, 8.00 - 17.00 Uhr, 16.5.25, 16.00 - 20.00 Uhr, 17.5.25, 8.00 - 17.00 Uhr
Mo-Do 8.00-17.00, Fr 8.00-12.00
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Do-Sa, 5.-7.10. von 8.00-17.00, Fr, 13.10. von 16.00-20.00 und Sa,14.10. von 8.00-17.00 Uhr
Mo-Do 8.00-17.00, Fr 8.00-12.00
Do-Sa, 23.-25.11. von 8.00-17.00, Fr, 1.12. von 16.00-20.00 und Sa, 2.12. von 8.00-17.00 Uhr
Do-Sa,11.1.-13.1. von 8.00-17.00, Fr,19.1. von 16.00-20.00 u. Sa,20.1. von 8.00-17.00 Uhr
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Do-Sa, 2-4.5. von 8.00-17.00, Fr,10.5. von 16.00-20.00 und Sa,11.5. von 8.00-17.00 Uhr
KFZ § 57a KFG Grundlagenseminar bis 3,5t
Sie erfahren alle rechtlich notwendigen Grundlagen, können selbstständig Fahrzeuge überprüfen, kennen die Handhabung des Mängelkataloges und der EBV-Begutachtungsverwaltung.
Allgemeine Bestimmungen und rechtliche Grundlagen der wiederkehrenden Begutachtung - EBV - Elektronische Begutachtungsverwaltung - Aufbau und Systematik des Mängelkataloges - Einteilung der Mängelgruppen - Ergänzende Erläuterungen - Fahrzeugüberprüfung - Prüfeinrichtungen - Anwendungen in der Praxis
Ziel
Die Teilnehmer am Seminar erhalten alle rechtlich notwendigen Grundlagen, können selbstständig Fahrzeuge überprüfen, kennen die Handhabung des Mängelkataloges und der EBV-Begutachtungsverwaltung.
KFZ-Techniker, Landmaschinentechniker, Karosseriebautechniker, Meister, welche die gesetzlichen Voraussetzungen für die §57a -Überprüfung bis 3,5t erlangen wollen, sowie Meisterprüfungskandidaten.
Meisterprüfung Kraftfahrzeugtechnik oder Lehrabschluss als KFZ-Techniker bzw. KFZ-Mechaniker mit einer folgenden mind. 2jährigen fachlich einschlägigen Tätigkeit in einem zur wiederkehrenden Begutachtung ermächtigten Betrieb.
Diese Grundschulung im Umfang von 36 Stunden müssen alle Personen nachweisen, die bei der Landesregierung einen Antrag auf Ermächtigung (als geeignete Person, facheinschlägige Ausbildung Voraussetzung!) zur Durchführung von § 57a-Überprüfungen stellen. 100% der Veranstaltung müssen besucht werden.
Letzte Änderung: 18.12.2023
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