Lehrstellenförderung für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten Lehrstellenförderung für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten

Lehrstellenförderung für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten

Übernahme der Kosten des wiederholten Antritts zur Lehrabschlussprüfung

Durch diese Maßnahme entfällt die Verpflichtung zur Zahlung der Prüfungstaxe sowie der Kosten für die erforderlichen Prüfungsmaterialien für den Zweit- oder Drittantritt zur Lehrabschlussprüfung.
 

Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten

Gefördert werden Kosten bei
  • Zusätzlichem Berufsschulunterricht auf Grund der Wiederholung einer Berufsschulklasse
  • Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen in der Berufsschule oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung
  • Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau in den Bereichen, Deutsch, Mathematik oder lebende Fremdsprache.
  • Förderung von Kosten, die durch zusätzlichen Besuch von Berufsschulstufen bei Lehrzeitanrechnungen, verkürzter Lehrzeit oder Versäumen einer Berufsschulstufe durch Lehrplatzwechsel entstehen.
Die Förderung beträgt 100% der Kurskosten, maximal € 3.000,- pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode. Bei der Wiederholung der Berufsschule wird die Bruttolehrlingsentschädigung während der Zeit des zusätzlichen Berufsschulunterrichts abgegolten.
 

Prämie für Ausbildung von Lehrlingen aus überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen

Übernimmt ein Unternehmen einen Lehrling, welcher die Ausbildung in einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung begonnen hat in ein betriebliches Lehrverhältnis, kann eine einmalige Prämie von € 1.000,- beantragt werden.
 

Gleichmäßiger Zugang zu den Lehrberufen

Ein Teil des Gesamtbudgets soll für die Förderung von Projekten reserviert werden, die den gleichmäßigen Zugang von jungen Frauen und jungen Männern zu den verschiedenen Lehrberufen zum Ziel haben. Die Kriterien und Abwicklungsmodalitäten für diese Förderung werden vom Förderausschuss gesondert festgelegt. Anfragen bitte an folgende Mailadresse senden: philipp.gregorits@inhouse.wko.at (T 05/90900-3604)
 

Auslandspraktikum

Sie bekommen die Bruttolehrlingsentschädigung laut Kollektivvertrag für jenen Zeitraum ersetzt, in dem Ihr Lehrling in einem berufsbezogenen Auslandspraktikum tätig (und daher nicht in Ihrem Betrieb anwesend) ist. Wird das Praktikum mit einem Erholungsurlaub kombiniert, wird nur der berufsbezogene Zeitraum ersetzt.
 

Zertifizierte Prüferin/Zertifizierte Prüfer für Lehrabschlussprüfungen

Neue LAP-Prüfer/innen werden auf ihre Prüfungstätigkeit vorbereitet. Erfahrene Prüfer/innen sollen ihre Prüfungsrolle und das eigene Verhalten als Prüfer/in reflektieren, ihre Prüfungskompetenzen weiterentwickeln sowie Erfahrungen aus der Prüfungspraxis austauschen.

Der Zertifizierungslehrgang umfasst acht Trainingseinheiten à 50 Minuten. Trainingsinhalte sind Rechtsgrundlagen, Prüfungsinhalte und didaktisch-psychologische-Inhalte.

Die Förderung beträgt 100% der Kurskosten, maximal € 211,- (inkl. MwSt.) pro TeilnehmerIn. Sollten die Reisekosten € 30,- übersteigen, werden diese auf Antrag ebenfalls erstattet.

Hinweis: Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet drei Monate nach Ablauf des betreffenden Lehrjahres bzw. des förderbaren Ereignisses (z.B. Kursmaßnahme). Der errechnete Förderbetrag muss mindestens € 30,-- betragen (Beträge unter € 30,- werden nicht ausbezahlt).

 

Förderung von zwischen- und überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen für Lehrlinge

Gefördert werden
  • Ausbildungsverbundmaßnahmen im Rahmen des Berufsbildes und
  • Zusatzausbildungen über das Berufsbild hinaus im Ausmaß von 75% der Kosten bis zu einer Gesamthöhe von € 2.000,- pro Lehrling über die gesamte Lehrzeitdauer: Maximal € 20.000,- pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb.
  • Lehre mit Matura ohne Verlängerung der Lehrzeit unter Anrechnung auf die Arbeitszeit, Abgeltung der kollektivvertraglichen Bruttolehrlingsentschädigung im Ausmaß der Kurszeiten
Zusätzlich können pro Lehrling
  • Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung bis 75% der Kurskosten bis hzu einer Gesamthöhe von € 500,- pro Lehrling gefördert werden. Maximal € 5.000,- pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb.
Förderantrag

Lehrlingsförderungen
Wirtschaftskammer Salzburg
Julius-Raab-Platz 2a
5027 Salzburg
E lehre.foerdern@wks.at
www.lehre-foerdern.at

Ansprechpartner
Dr. Axel Lohinger | T 0662 8888-357
Andrea Pöckl | T 0662 8888-355
Ursula Strunk | T 0662 8888-356
Werner Fuchs | T0662 8888-391