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Arbeitnehmerschutz, Sicherheitstechnik
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Der Arbeitnehmerschutz wird unterteilt in die Sicherheitsvertrauensperson und die Kessel- und Maschinenaufsicht. Eine Sicherheitsvertrauenspersonen wird benötigt, wenn mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Zudem bieten wir diverse Kurse für Seilbahnbedienstete an.

Arbeitnehmerschutz & Sicherheitstechnik: Kurs

Beschreibung

Kessel- und Maschinenaufsicht

Egal ob Sie sich auf die Abschlussprüfung für Betriebsleiter für Schlepplifte vorbereiten möchten oder aber einen der Maschinistenkurse für Seilbahnbedienstete besuchen möchten, wir haben ein breites Angebot an Aus- und Weiterbildungen für Sie.

Sie betreiben ausschließlich Schlepplifte? Dann ist die Ausbildung zum Betriebsleiter für Schlepplifte die richtige für Sie. Neben Mechanik, Hydraulik, Elektrotechnik und Seile werden auch rechtliche Themen und der Arbeitnehmerschutz im Kurs behandelt.

Der Maschinistenkurs für Seilbahnbedienstete ist aufgeteilt in das Grundmodul für fix geklemmte und kuppelbare Anlagen und das Zusatzmodul für Stand- und Pendelseilbahnen und schließt mit einer Prüfung ab. Als Maschinist für Seilbahnen sind Sie für die Funktionskontrollen von Seilbahnanlagen verantwortlich. Im Kurs werden die Themen Seilbahntechnik, Elektrotechnik sowie rechtliche Aspekte behandelt.

Sicherheitsvertrauensperson

Eine Sicherheitsvertrauensperson benötigt eine in der SVP-Verordnung geregelte, mindestens 24-stündige Ausbildung, die unser Kurs erfüllt. Nach Abschluss sind die Teilnehmer in der Lage, Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Arbeitssicherheit zu informieren und zu beraten.

Letzte Änderung: 16.02.2022

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