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Beruflich nochmal durchstarten? Genau das macht die Weiterbildungszeit möglich. Die Bildungskarenz gehört der Vergangenheit an. Wer sich beruflich weiterentwickeln, und neue Qualifikationen erwerben möchte, findet damit weiterhin eine attraktive Möglichkeit.
Das WIFI Salzburg zeigt, welche Änderungen die Weiterbildungszeit mit sich bringt, welche Ausbildungen gefördert werden und wie der Weg zur Förderung gelingt.
Was hat sich verändert?
Seit Anfang 2026 ersetzt die Weiterbildungszeit die bisherige Bildungskarenz und kann seit dem 8. Juni 2026 beim AMS beantragt werden. Ziel dieser neuen Förderung ist es, arbeitsmarktrelevante sowie überbetrieblich verwertbare Aus- und Weiterbildungen zu unterstützen. Damit können auch Personen, die einen WIFI-Kurs oder -Lehrgang absolvieren möchten, unter bestimmten Voraussetzungen von der Förderung profitieren
Auch die finanzielle Förderung wurde neugestaltet: Während sich die Höhe der Unterstützung bisher am Arbeitslosengeld orientierte, erfolgt sie nun nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell. Davon können in Zukunft Menschen mit niedrigerem Einkommen stärker profitieren.
Wichtig ist allerdings: Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Das jährliche Förderungsbudget ist begrenzt und somit kann ein Antrag daher auch dann abgelehnt werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Beihilfenhöhe:
Die Höhe der Weiterbildungsbeihilfe richtet sich nach dem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate und beträgt mindestens 41,49 Euro täglich (2026). Wer mehr als 3.465 Euro brutto pro Monat verdient, muss zusätzlich beachten, dass sich der Arbeitgeber mit 15 Prozent an der Beihilfe beteiligen muss. Grundlage dafür ist die halbe ASVG-Höchstbeitragsgrundlage, Stand Juni 2026.
Ebenfalls neu ist, dass die Weiterbildungszeit nicht mehr unmittelbar nach dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld anschließen kann. Stattdessen gilt eine Wartefrist von 26 Wochen.
Wer kann die Weiterbildungszeit beantragen?
Damit eine Förderung möglich ist, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählen unter anderem:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- 12 Monate ununterbrochenes Dienstverhältnis vor Beginn der Weiterbildungs(teil)zeit
- Bei befristetem Dienstverhältnis in einem Saisonbetrieb: 3 Monate ununterbrochenes Dienstverhältnis vor Beginn der Weiterbildungs(teil)zeit sowie insgesamt 12 Monate innerhalb der letzten 24 Monate
- Schriftliche Vereinbarung einer Weiterbildungs(teil)zeit zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in
- Wer bereits ein abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium hat, muss mindestens 4 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet haben
- Kein laufender Bezug von Kinderbetreuungsgeld oder Wochengeld in den letzten 26 Wochen
Die genauen Voraussetzungen werden auf der Website des AMS erläutert.
Welche Weiterbildungen werden gefördert?
Gefördert werden ausschließlich Aus- und Weiterbildungen, die für den Arbeitsmarkt relevant und außerhalb eines einzelnen Unternehmens verwertbar sind.
Anerkannt werden sowohl Präsenzveranstaltungen als auch Live-Online-Kurse. Reine eLearning Angebote, Hobbykurse oder innerbetriebliche Schulungen sind hingegen nicht förderfähig.
Genau diese Voraussetzungen erfüllt das WIFI Salzburg. Wir bieten ein breites Spektrum an anerkannten Aus- und Weiterbildungen, die sich für eine Förderung im Rahmen der Weiterbildungszeit eignen.
Fördervoraussetzungen im Überblick:
Weiterbildungsbeihilfe
- Mindestdauer: 2 Monate (maximal 12 Monate)
- Kurszeit durchschnittlich mindestens 20 Präsenz- bzw. Live-Online Wochenstunden (bei Betreuungspflichten: 16 Stunden)
Achtung: WIFI-Lehreinheiten entsprechen 50 Minuten - Bei einem Studium: 20 ECTS pro Semester
Weiterbildungsteilzeitbeihilfe
- Mindestdauer: 4 Monate (maximal 24 Monate)
- Kurszeit: durchschnittlich mindestens 10 Präsenz- bzw. Live-Online Wochenstunden
- Mindestumfang: 10 Wochenstunden (Bei Betreuungspflichten: 8 Stunden möglich)
- Förderung wird nur aliquot in Anspruch genommen
Bei der Berechnung werden alle Präsenz- bzw. Live-Online-Lehreinheiten eines Kurses auf den gesamten Zeitraum (inklusive kursfreie Zeiten) umgelegt. Daraus ergibt sich die durchschnittliche Stundenanzahl pro Woche für den gesamten Förderungszeitraum.
So läuft die Beantragung ab:
- Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über die Weiterbildungszeit treffen
- Beratung und Information am WIFI
- Antrag beim AMS stellen (frühestens 3 Monate vor Kursbeginn möglich, allerdings Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, Kursanmeldung, Bildungsplan erforderlich)
- Bei positiver AMS-Entscheidung wird die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber wirksam
Gute Vorbereitung erhöht die Erfolgschancen
Ein zentraler Bestandteil des Antrags, ist die schriftliche Vereinbarung. Darin müssen der aktuelle Bildungsstand, die geplante Bildungsmaßnahme und ein konkretes Bildungsziel angegeben werden.
Das bedeutet: Überlege dir schon im Voraus, welche Weiterbildung du besuchen möchtest, bevor du mit deinem Arbeitgeber sprichst.
Wer weniger als 3.465 Euro brutto verdient, muss vorab eine verpflichtende Bildungsberatung bei einem Berufs-Info-Zentrum des AMS absolvieren.
Ihr habt noch Fragen, welcher WIFI-Kurs für eure Ziele und Förderungskriterien geeignet ist? Wir helfen euch gerne dabei, die richtige Weiterbildung zu finden. So kann aus dem Antrag auch wirklich eine Chance werden!
Beitragsbild: ©stock.adobe.com | momius
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