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Was dürfen Unternehmen noch als 'nachhaltig', 'umweltfreundlich', 'grün' oder 'klimaneutral' bewerben? Seit 27. September 2026 gelten in Österreich neue UWG-Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen.
In dieser praxisorientierten EmpCo-Schulung lernen Sie anhand konkreter Beispiele, Green Claims zu prüfen, Greenwashing-Risiken zu erkennen und Nachhaltigkeitsaussagen nachvollziehbar und glaubwürdig zu formulieren. Im Mittelpunkt stehen typische Fälle aus der österreichischen Unternehmenspraxis - von Websites und Social Media über Verpackungen und Produktwerbung bis zu Nachhaltigkeitssiegeln und Klimaversprechen.
EmpCo Schulung: Green Claims rechtssicher kommunizieren & Greenwashing vermeiden
Nach Abschluss der EmpCo-Schulung können Sie:
- die wesentlichen Anforderungen der EmpCo-Richtlinie und des österreichischen UWG für Nachhaltigkeitswerbung einordnen und umsetzen
- problematische und potenziell irreführende Green Claims und Nachhaltigkeitsaussagen erkennen
- Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimaneutral“ kritisch beurteilen und EmpCo-konform formulieren
- Umwelt- und Klimaclaims hinsichtlich Aussageumfang, Nachweis und Werbegestaltung prüfen
- Anforderungen an Nachhaltigkeitssiegel, Gütezeichen und Zukunftsversprechen berücksichtigen
- Nachhaltigkeitsaussagen konkreter, verständlicher und glaubwürdiger formulieren
- typische Greenwashing-Risiken in Marketing, Werbung, Social Media, Verpackungen und in der Unternehmenskommunikation erkennen
- einen strukturierten Prüf- und Freigabeprozess für Green Claims anwenden.
Ihr konkreter Mehrwert: Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit den neuen Anforderungen und lernen anhand praktischer Beispiele, Green Claims bereits vor der Veröffentlichung systematisch zu prüfen und Greenwashing-Risiken zu vermeiden.
Greenwashing erkennen und vermeiden
Wann wird aus guter Nachhaltigkeitskommunikation problematisches Greenwashing?
Anhand konkreter Werbebeispiele beurteilen Sie, wie Aussagen, Bilder, Farben und Symbole von Konsumentinnen und Konsumenten verstanden werden können.
Praxisbeispiel: Ein österreichischer Betrieb bewirbt ein Produkt auf seiner Website mit „umweltfreundlich“ und verwendet dazu grüne Blätter und ein selbst gestaltetes Nachhaltigkeitssymbol. Welche Teile dieser Kommunikation sind nach den neuen Regeln kritisch?
EmpCo-Richtlinie und österreichisches UWG
Was bedeutet Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo) konkret für Unternehmen in Österreich?
Sie erhalten einen kompakten Überblick über die neuen Vorgaben und deren Umsetzung im österreichischen UWG – mit Fokus auf die praktische Anwendung in Marketing, Werbung und Unternehmenskommunikation.
Praxisbeispiel Österreich: Ein Unternehmen übernimmt eine Aussage aus seinem Nachhaltigkeitsbericht unverändert auf die Produktseite seines österreichischen Online-Shops. Gemeinsam prüfen wir, warum eine Aussage im Nachhaltigkeitsbericht anders zu beurteilen sein kann als dieselbe Aussage in der Werbung gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten.
Green Claims: Was darf ich noch sagen?
Wann dürfen Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „ökologisch“, „grün“ oder „klimafreundlich“ verwendet werden?
Wir beschäftigen uns mit allgemeinen Umweltclaims, konkreten Umweltaussagen, erforderlichen Nachweisen und irreführenden Verallgemeinerungen.
Praxisbeispiel: Statt „Unsere Verpackung ist umweltfreundlich“ soll eine konkrete und nachvollziehbare Aussage entwickelt werden. Welche Informationen braucht es dafür und welche Nachweise sollten im Unternehmen vorhanden sein?
Klimaneutralität, CO2-Kompensation und Zukunftsversprechen
Welche Anforderungen gelten für Aussagen wie „klimaneutral“, „CO2-neutral“, „Net Zero“ oder „klimaneutral bis 2030“?
Sie lernen, produktbezogene Klimaclaims, Kompensationsaussagen und Aussagen über zukünftige Umweltleistungen zu unterscheiden und kritisch zu beurteilen.
Praxisbeispiel: Ein österreichisches Unternehmen wirbt mit „klimaneutral“ oder kommuniziert das Ziel „Bis 2030 sind wir klimaneutral“. Welche Nachweise, Maßnahmen und überprüfbaren Ziele müssen hinter solchen Aussagen stehen?
Nachhaltigkeitssiegel, Gütezeichen und eigene Green Labels
Welche Nachhaltigkeitssiegel dürfen Unternehmen verwenden und wann wird ein selbst entwickeltes „grünes“ Logo zum Risiko?
Wir betrachten Zertifizierungssysteme, staatliche Zeichen und selbst entwickelte Nachhaltigkeitslabels sowie deren Verwendung auf Verpackungen, Websites und in Werbematerialien.
Praxisbeispiel: Ein österreichisches Unternehmen entwickelt ein eigenes grünes Siegel mit der Aussage „Nachhaltig produziert“. Gemeinsam beurteilen wir, welche rechtlichen und kommunikativen Fragen sich daraus ergeben.
EmpCo und Green Claims Directive
EmpCo und die sogenannte Green Claims Directive werden häufig miteinander verwechselt. Sie erfahren, wie die beiden EU-Initiativen voneinander abzugrenzen sind und welche EmpCo-Anforderungen gelten.
Praxisworkshop: Green Claims prüfen und verbessern
Jetzt wird das Gelernte angewendet. Sie beurteilen konkrete Nachhaltigkeitsaussagen aus Werbung, Websites, Social Media, Online-Shops und Verpackungen.
Dabei arbeiten Sie mit einer einfachen EmpCo-Claim-Prüfung:
Was wird behauptet? Worauf bezieht sich der Claim? Ist die Aussage konkret? Welcher Nachweis liegt vor? Wie könnte der Claim besser formuliert werden?
Gemeinsam überarbeiten Sie problematische Green Claims und lernen einen strukturierten Prüf- und Freigabeprozess für Nachhaltigkeitskommunikation kennen.
Die EmpCo-Schulung richtet sich insbesondere an:
- Marketing-, Werbe- und Kommunikationsverantwortliche in Unternehmen,
- Mitarbeitende und Führungskräfte von Werbe-, PR- und Kommunikationsagenturen,
- Nachhaltigkeits- und ESG-Verantwortliche,
- Verantwortliche für Produktkommunikation, Verpackungsgestaltung und Markenmanagement,
- Compliance- und Qualitätsverantwortliche mit Bezug zu Nachhaltigkeitskommunikation,
- Unternehmerinnen und Unternehmer, die Umwelt- und Nachhaltigkeitsleistungen glaubwürdig und nachvollziehbar kommunizieren möchten.
Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Der Workshop richtet sich an Personen, die Green Claims erstellen, beurteilen oder freigeben und die neuen EmpCo-Anforderungen praktisch im eigenen Unternehmen oder für Kundinnen und Kunden umsetzen möchten.
Jasmin Ebner, MSc
Jasmin Ebner ist seit 24 Jahren Unternehmerin und zertifizierte ESG-Expertin (ISO 17024). Sie begleitet mit ihrer langjährigen Erfahrung Unternehmen in der Umsetzung von Nachhaltigkeit sowie bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten.
Sie ist Autorin des Buches "GAME CHANGER Nachhaltigkeit" und Mitbegründerin der ESG-Schmiede, Obfrau des gemeinnützigen Vereins Nachhaltigkeitsclub Salzburg und leitet seit 4 Jahren am WIFI Salzburg die Nachhaltigkeitsakademie sowie den Diplomlehrgang Nachhaltigkeitsmanagement.
Die neuen Bestimmungen zur Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung sind in Österreich seit 27. September 2026 anzuwenden. Wesentliche Vorgaben der EmpCo-Richtlinie wurden dazu in das österreichische UWG übernommen.
Besondere Aufmerksamkeit benötigen allgemeine Aussagen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „grün“ oder „ökologisch“, produktbezogene Klimaaussagen wie „klimaneutral“ oder „CO2-neutral“, Nachhaltigkeitssiegel sowie Aussagen über zukünftige Umweltleistungen.
Unternehmen sollten insbesondere Websites, Online-Shops, Social-Media-Auftritte, Verpackungen, Werbeanzeigen, Kataloge sowie Produkt- und Dienstleistungsbeschreibungen überprüfen.
Ja. Der Schwerpunkt liegt auf konkreten Green Claims, österreichischen Praxisfällen und Übungen. Sie lernen nicht nur die rechtlichen Grundlagen kennen, sondern wenden diese unmittelbar auf typische Situationen aus Marketing und Unternehmenskommunikation an.
Letzte Änderung: 20.10.2026