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Ausbildung zum/zur Immobilienmakler-Assistenz und Immobilienverwalter-Assistenz
								  - Öffentliches Recht: Stufenbau der Rechtsordnung, allgem. Verwaltungsrecht, Raum- und Bauordnung, Grundverkehrsrecht
 - Privatrecht (allgemein): Vertragsrecht, Garantie, Gewährleistung, Verbraucherschutz, Werkvertrag
 - Wohnrecht: Mietrecht, Wohnungseigentum, Pfandrecht, Baurecht/Superädifikat
 - Grundbuchsrecht: Allgemeines, Dienstbarkeiten, Reallasten
 
- Volkswirtschaftliche Zusammenhänge
 - Liegenschaftsbewertung
 - Standesrecht
 - Praxis des Immobilienmaklers
 - Verbraucherschutz
 
- Betriebs- und Heizkostenabrechnung
 - Indexberechnung
 - Steuern in der Hausverwaltung
 - Hausversammlung
 - Önormen
 - Hausbesorgergesetz
 
- Social Skills für professionelle Immobilienverkäufer
 - Win-Win-Psychologie für die Praxis
 - Optimales Setting im Beratungsgespräch gestalten
 - Überzeugungskraft gezielt einsetzen
 - Die Macht der Weiterempfehlung nutzen
 
Die genauen Informationen erhalten Sie im Rahmen der Module.
Die genauen Informationen erhalten Sie im Rahmen der Module.
- Mitarbeiter aus Immobilienbüros, die sich ein Grundwissen verschaffen möchten.
 - Alle, die in den Immobilienbereich einsteigen und sich ein entsprechendes Basiswissen aneignen wollen.
 
Sie haben alle drei Module (1,2 oder 3 und 4) besucht? 
Dann können Sie die Prüfung zur Immobilienmakler-Assistenz oder Immobilienverwalter-Assistenz ablegen.
Kosten € 150,- /Prüfung
Die Prüfung zum Immobilienmakler-Assistenten kann nach Besuch von Modul 1, 2 und 4 abgelegt werden. Für die Prüfung zum Immobilienverwalter-Assistenten sind die Module 1, 3 und 4 notwendig.
Das Modul 1 ist die Basis für die weiteren Module. Daher ist ein direkter Einstieg in die Module 2 oder 3 nicht möglich.
Das Modul 4 kann unabhängig von allen anderen besucht werden. 
Kurz gesagt: Ein Immobilienmakler ist für die Vermietung und den Verkauf von Liegenschaften (Häuser, Wohnungen, etc.) zuständig, ein Immobilienverwalter beschäftigt sich mit der Verwaltung und Abrechnung von Liegenschaften.
Letzte Änderung: 02.06.2025