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Möchten Sie im Bereich Brandschutz und der Sicherheit Ihres Unternehmens mitwirken? Dann ist die Ausbildung im Bereich Brandschutz das Richtige für Sie.
		
		Ausbildung Brandschutz
			
				Inhalte: Ausbildung zum Brandschutzwart
			
						
						     		
		- Brandursachen und -gefahren
 - Brandschutzmaßnahmen und -einrichtungen
 - Rechte und Pflichten
 - Brennbare Flüssigkeiten und Gase
 - Möglichkeiten des Feuerwehreinsatzes
 - Handhabung von Feuerlöschgeräten
 - Prüfung
 
			
				Inhalte: Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
			
						
						     		
		- Brandursachen, -gefahren und -fälle
 - Bauliche Brandschutzmaßnahmen
 - Gesetzliche Grundlagen
 - Aufgaben und Tätigkeiten
 - Baulicher Brandschutz
 - Schutzziele
 - Brandschutzeinrichtungen und -anlagen
 - Brennbare Flüssigkeiten und Gase
 - Brandgefahren beim Schweißen
 - Möglichkeiten und Grenzen des Feuerwehreinsatzes
 - Handhabung von Feuerlöschgeräten
 - Abschlussprüfung
 
			
				Zielgruppe
			
						
						     
 
								
		Brandschutzwart:
- Es sind keine brandtechnischen Vorkenntnisse erforderlich.
 - Deutsch mindestens auf Niveau B2.
 
Brandschutzbeauftragter:
- 
	
Die Voraussetzung für die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist die erfolgreich abgelegte Ausbildung zur/zum Brandschutzwart. Diese müssen Sie mit Ihrem Brandschutzpass oder Zeugnis nachweisen.
 - TeilnehmerInnen mit nicht deutscher Muttersprache müssen Deutsch mindestens auf Niveau B2 beherrschen.
 
			
				Hinweis
			
						
						     
 
								
	Brandschutzwart:
- Der Nachweis der erfolgreich abgelegten Prüfung zum Brandschutzwart ist unbefristet gültig.
 - Die Ausstellung des Brandschutzpasses ist im Kurspreis inkludiert.
 - Die Ausbildung zum Brandschutzwart ist Voraussetzung für den Besuch der Ausbildung zur/zum Brandschutzbeauftragten und Interventionsdienstbeauftragten.
 - Zum Kurs ist ein Passfoto mitzubringen.
 
Brandschutzbeauftragter:
- Um zur/zum vollausgebildeten Brandschutzbeauftragten zu werden, müssen Sie innerhalb von 2 Jahren nach dem positiven Abschluss dieses Kurses weiterführende Seminare zu den bei Ihnen im Betrieb eingesetzten Anlagen und nutzungsbezogene Ausbildungen (Nutzungsbezogene Weiterbildung N1, N2 oder N3 - je nach Art des Betriebs) in dem Sie als Brandschutzbeauftrage/r eingesetzt werden, absolvieren - wie z.B. einen Sonderkurs für Spital oder Pflegeeinrichtung, für besonders brandgefährdete Betriebe, für Betriebe mit großen Menschenansammlungen wie z.B. Theater, etc.
 - Als vollausgebildete/r Brandschutzbeauftragte/r müssen Sie alle fünf Jahre eine Fortbildung von mind. 6 Lehreinheiten absolvieren, um Ihre Tätigkeit als Brandschutzbeauftragte/r weiter ausüben zu dürfen.
 
Letzte Änderung: 03.04.2025