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Brandschutz - nutzungsbezogene Weiterbildungen
vom Besuch einer nutzungsbezogenen Weiterbildungen (N1, N2 oder N3) ist:
- Die Gültigkeit ihres Brandschutzpasses wird um weitere 5 Jahre verlängert
- Diese Weiterbildungen beinhalten die Erweiterung bzw. Verlängerung des österreichischen Brandschutzpasses und gelten als Fortbildung im Sinn der TRVB O 117 für Brandschutzpersonal.
- Nach Abschluss der Ausbildung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung und einen Eintrag in den Brandschutzpass.
- betriebsspezifische Brandgefahren unter Berücksichtigung der nutzungsbedingten besonderen Verhältnisse, mit praktischen Übungen
- Kriterien für die Beurteilung der Wirksamkeit von technischen Brandschutzmaßnahmen und Instandhaltung
- Eigenkontrollen
- Zusammenarbeit mit der Feuerwehr
- Einsatzgrenzen des abwehrenden Brandschutzes, mit praktischen Übungen
- betriebsspezifische rechtliche Grundlagen im Hinblick auf Brandschutzmaßnahmen
Nutzungsbezogene Weiterbildung N1: Betriebe mit besonderer Personengefährdung:
Brandschutzbeauftrage von Hotels, Schulen, Universitäten, Bürogebäuden, Veranstaltungsstätten, Wohnhausanlagen, Verkaufsstätten und Hochhäusern
Nutzungsbezogene Weiterbildung N2: Betriebe mit erhöhter Brandgefahr:
Brandschutzbeauftrage von Gewerbe- und Industrieanlagen, holz- und papierverarbeitenden Betriebe
Nutzungsbezogene Weiterbildung N3: Betriebe mit besonderen Gefährdungen:
Brandschutzbeauftrage von Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Strafvollzugsanstalten
Bitte unbedingt zum Kurs mitbringen: Brandschutzpass
Letzte Änderung: 18.09.2026