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Ausbildung Datenschutzbeauftragte:r (DATB) - Zertifizierung / Prüfung
Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung wird über die WIFI Zertifizierungsstelle das Personenzertifikat 'Datenschutzbeauftragte:r' für 3 Jahre ausgestellt.
Eine Verlängerung des Zertifikates ist alle 3 Jahre, mit dem Besuch einer Refreshingveranstaltung und Ablegung eines Multiple Choice Tests vorgeschrieben.
Details zum Personenzertifikat "Datenschutzbeauftragter (DATB)" finden Sie online auf der Homepage der WIFI-Zertifizierungsstelle.
Teilnehmer der WIFI Ausbildung zum zertifizierten Datenschutzbeauftragten
Abschluss der WIFI Ausbildung Zertifizierter Datenschutzbeauftragter.
Das Zertifikat "Datenschutzbeauftragter (DATB)" der WIFI-Zertifizierungsstelle ist kein Beraterzertifikat im Rahmen der Aktion KMU-DIGITAL.
Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltung laufend an die durch den Gesetzgeber vorgegebenen Rahmenbedingungen angepasst wird!
Bitte bringen Sie einen gültigen Lichbildausweis zur Prüfung mit!
Welche Zugangsvoraussetzungen muss ich für die Zertifizierungsprüfung (Erstzertifizierung) erfüllen?
Wir zertifizieren Sie gerne zum/zur DATB, wenn Sie:
- entweder das WIFI-Zertifizierungsprogramm "Datenschutzbeauftragte:r (DATB)" oder eine vergleichbare Ausbildung (40 LE) absolviert haben
- und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
- und Sie die Zertifikatsprüfung DATB bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").
Wie lange ist mein Zertifikat gültig?
Das Zertifikat ist 3 Jahre gültig.
Wie verlängere ich mein Zertifikat?
Wir verlängern Ihr DATB-Zertifikat gerne um weitere 3 Jahre (entsprechend den geltenden Zertifizierungsbedingungen), wenn Sie:
- über eine aufrechte einschlägige Berufspraxis verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
- und Sie eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (1 Tag Refreshing)
- und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
- und Sie die erforderliche Rezertifizierungsprüfung positiv abgelegt haben.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag fristgerecht (2 Monate vor Ablauf und bis max. 6 Monate nach Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen muss.
Werden die 6 Monate nach Ablauf der Zertifikatsgültigkeit überschritten, ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu abgelegen.
Angerechnet können nur einschlägige Weiterbildungen werden, die frühestens 18 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht wurden.
Wie erhalte ich mein Zertifikat nach bestandener Zertifizierung?
Ihr Zertifikat wird Ihnen postalisch per Einschreiber zugeschickt.
Letzte Änderung: 25.07.2024