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Möglicherweise können wir Ihnen auch eine Alternative zu diesem Kurs anbieten – rufen Sie uns einfach unter 0 662 8888 603 an. Wir beraten Sie gerne!
Di, Mi 8.00-17.00
Kursdauer: 16 Lehreinheiten
Stundenplan
Julius-Raab-Platz 2
5027 Salzburg
Wir wissen, dass unsere Teilnehmer/-innen enge Terminkalender haben! Wir möchten Sie bzw. Ihre Mitarbeiter/-innen bei der Weiterbildungs-Planung unterstützen und bieten Ihnen daher für ausgewählte Kurse bereits heute eine Durchführungsgarantie!
Di, Mi 8.00-17.00
Kursdauer: 16 Lehreinheiten
Stundenplan
Julius-Raab-Platz 2
5027 Salzburg
Wir wissen, dass unsere Teilnehmer/-innen enge Terminkalender haben! Wir möchten Sie bzw. Ihre Mitarbeiter/-innen bei der Weiterbildungs-Planung unterstützen und bieten Ihnen daher für ausgewählte Kurse bereits heute eine Durchführungsgarantie!
KFZ § 57a KFG Spezialkurs Bremsanlagen I für Fahrzeuge über 3,5 t
Nach Absolvierung dieses Kurses sind die Teilnehmer in der Lage, eine Druckluft-Bremsanlage zu überprüfen. Wenn sowohl das Grundlagenseminar bis
3,5t, die Erweiterungsschulung und dieses Seminar absolviert wurden, sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die §57a -Überprüfung über 3,5t gegeben!
Es werden die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Sachkenntnisse sowie ein ausreichendes Wissen über die rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit der Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung vermittelt. Die Schulung wird in Zusammenarbeit mit einem namhaften Bremsenhersteller durchgeführt.
Ziel
Nach Absolvierung dieses Kurses sind die Teilnehmer in der Lage, eine Druckluft-Bremsanlage zu überprüfen. Wenn sowohl das Grundlagenseminar bis 3,5t (Kursnummer 236550x), die Erweiterungsschulung (Kursnummer 236260x) und dieses Seminar absolviert wurden, sind die gesetzlichen Voraussetzungen für §57a -Überprüfung über 3,5t gegeben!
KFZ-Techniker, Landmaschinen-Techniker, Meister und Personal aus den KFZ-Fachbetrieben, welche die gesetzlichen Voraussetzungen für die §57a -Überprüfung über 3,5t erlangen wollen, sowie Meisterprüfungskandidaten.
100% der Veranstaltung müssen besucht werden.
WICHTIG für Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht und mehr als 50 km/h Bauartgeschwindigkeit.
Letzte Änderung: 14.02.2023