KFZ § 57a KFG  Spezialkurs Bremsanlagen I für  Fahrzeuge über 3,5 t KFZ § 57a KFG  Spezialkurs Bremsanlagen I für  Fahrzeuge über 3,5 t
KFZ § 57a KFG Spezialkurs Bremsanlagen I für Fahrzeuge über 3,5 t
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Möglicherweise können wir Ihnen auch eine Alternative zu diesem Kurs anbieten – rufen Sie uns einfach unter 0 662 8888 603 an. Wir beraten Sie gerne!

15.11.2022 - 16.11.2022 Tagsüber
Präsenz
WIFI Salzburg
Durchführungsgarantie
390,00 EUR

Di, Mi 8.00-17.00
Kursdauer: 16 Lehreinheiten
Stundenplan

Julius-Raab-Platz 2
5027 Salzburg

Kursnummer: 23659012

Di, Mi 8.00-17.00
Kursdauer: 16 Lehreinheiten
Stundenplan

Julius-Raab-Platz 2
5027 Salzburg

Kursnummer: 23659022

KFZ § 57a KFG Spezialkurs Bremsanlagen I für Fahrzeuge über 3,5 t

Nach Absolvierung dieses Kurses sind die Teilnehmer in der Lage, eine  Druckluft-Bremsanlage zu überprüfen. Wenn sowohl das Grundlagenseminar bis
3,5t, die Erweiterungsschulung und dieses Seminar absolviert wurden, sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die §57a -Überprüfung über 3,5t gegeben!

Es werden die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Sachkenntnisse sowie ein ausreichendes Wissen über die rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit der Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung vermittelt. Die Schulung wird in Zusammenarbeit mit einem namhaften Bremsenhersteller durchgeführt.

Ziel

Nach Absolvierung dieses Kurses sind die Teilnehmer in der Lage, eine Druckluft-Bremsanlage zu überprüfen. Wenn sowohl das Grundlagenseminar bis 3,5t (Kursnummer 236550x), die Erweiterungsschulung (Kursnummer 236260x) und dieses Seminar absolviert wurden, sind die gesetzlichen Voraussetzungen für §57a -Überprüfung über 3,5t gegeben!

KFZ-Techniker, Landmaschinen-Techniker, Meister und Personal aus den KFZ-Fachbetrieben, welche die gesetzlichen Voraussetzungen für die §57a -Überprüfung über 3,5t erlangen wollen, sowie Meisterprüfungskandidaten.

100% der Veranstaltung müssen besucht werden.
WICHTIG für Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht und mehr als 50 km/h Bauartgeschwindigkeit.

Letzte Änderung: 14.02.2023