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KFZ § 57a KFG Periodische Weiterbildung über 3,5 t Spezialkurs Bremsanlagen II
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ZEIT 8 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 23660014
290,00 EUR Kursnummer: 23660014
ZEIT 8 Lehreinheiten
Stundenplan
Tagsüber
LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 23660024
290,00 EUR Kursnummer: 23660024
ZEIT 8 Lehreinheiten
Stundenplan
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 23660034
290,00 EUR Kursnummer: 23660034
ZEIT 8 Lehreinheiten
Stundenplan
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 23660044
290,00 EUR Kursnummer: 23660044
ZEIT 8 Lehreinheiten
Stundenplan
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 23660053
Durchführungsgarantie
260,00 EUR Kursnummer: 23660053
ZEIT 8 Lehreinheiten
Stundenplan
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 23660013
Durchführungsgarantie
260,00 EUR Kursnummer: 23660013
ZEIT 8 Lehreinheiten
Stundenplan
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 23660023
Durchführungsgarantie
260,00 EUR Kursnummer: 23660023
ZEIT 8 Lehreinheiten
Stundenplan
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 23660033
Durchführungsgarantie
260,00 EUR Kursnummer: 23660033
ZEIT 8 Lehreinheiten
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LERNMETHODE Trainer:in
Kursnummer: 23660043
Durchführungsgarantie
260,00 EUR Kursnummer: 23660043

KFZ § 57a KFG Periodische Weiterbildung über 3,5 t Spezialkurs Bremsanlagen II

INHALTSVERZEICHNIS
  1. Ihr Nutzen
  2. Inhalte
  3. Zielgruppe
  4. Hinweis
Ihr Nutzen

Wenn sowohl die periodische Weiterbildung bis 3,5t und dieser Kurs absolviert wurden, sind die gesetzlichen Voraussetzungen für weitere drei Jahre zur Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung über 3,5t höchst zulässigem Gesamtgewicht gegeben.

Inhalte

Zur Sicherstellung der Begutachtungsqualität müssen alle geeigneten Personen mindestens alle drei Jahre neben der §57a KFG Periodische Weiterbildung bis 3,5 t (Kursnummer 236570x) an diesem Spezialkurs über Bremsanlagen gemäß Abs. 3 Z 3 mit einem Umfang von 8 Stunden teilnehmen.

Ziel

Wenn sowohl die periodische Weiterbildung bis 3,5t und dieser Kurs absolviert wurden, sind die gesetzlichen Voraussetzungen für weitere drei Jahre zur Durchführung der wiederkehrenden Begutachtung über 3,5t höchst zulässigem Gesamtgewicht gegeben.

Zielgruppe

Alle Personen, welche bereits die Grundschulung zur Durchführung der periodischen Begutachtung nach §57a über 3,5t besitzen.

Hinweis

100% der Veranstaltung müssen besucht werden. WICHTIG für Fahrzeuge über 3,5 t Gesamtgewicht und mehr als 50 km/h Bauartgeschwindigkeit.

Letzte Änderung: 16.02.2024