Ausbildung zum/zur Barrierefreiheitsbeauftragten
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Gesellschaftliche Teilhabe beginnt mit Zugänglichkeit - und Barrierefreiheit ist längst mehr als eine bauliche Frage. Unsere praxisorientierte Ausbildung zum/zur Barrierefreiheitsbeauftragten bietet Ihnen das nötige Rüstzeug, um die aktuellen gesetzlichen Anforderungen kompetent umzusetzen und Barrierefreiheit ganzheitlich zu denken.

Erhalten Sie einen fundierten Überblick über neue rechtliche Vorgaben und lernen Sie, wie Sie gezielte Maßnahmen für Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen in die Praxis überführen. Ob im baulichen Umfeld, in der digitalen Kommunikation, bei der inklusiven Arbeitsplatzgestaltung oder im Krisenmanagement - durch Best Practices, Fachwissen und Expert*innentipps werden Sie befähigt, Barrieren systematisch abzubauen und inklusive Strukturen nachhaltig zu verankern.
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Möglicherweise können wir Ihnen auch eine Alternative zu diesem Kurs anbieten – rufen Sie uns einfach unter 0 662 8888 414 an. Wir beraten Sie gerne!

Ausbildung zum/zur Barrierefreiheitsbeauftragten

INHALTSVERZEICHNIS
  1. Ihr Nutzen
  2. Inhalte
  3. Zielgruppe
  4. Hinweis
Ihr Nutzen
  • Sie erwerben einen praxisnahen Überblick Wissen über alle relevanten Handlungsfelder.
  • Sie verstehen die Bedürfnisse unterschiedlicher Personengruppen mit Beeinträchtigungen und können nachhaltige, inklusive Lösungen für ein barrierefreies Umfeld schaffen.
  • Sie kennen die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und können diese in Ihrer Organisation umsetzen.
Inhalte
  • Gesetzesänderungen und neue rechtliche Anforderungen
  • Unterschiedliche Formen der Beeinträchtigungen
  • Best Practices zur Inklusion in folgenden Bereichen:
    • Bauliche Maßnahmen
    • Informations- und Kommunikationstechnologie
    • Arbeitsplatzgestaltung
    • Öffentlichkeits- und Informationsarbeit
    • Planung und Organisation barrierefreier Veranstaltungen
Zielgruppe
Alle, die sich gezielt auf die neuen gesetzlichen Anforderungen vorbereiten wollen oder sich beruflich in Richtung Barrierefreiheit spezialisieren möchten.
  • Personen, die zum/zur Barrierefreiheitsbeauftragten ernannt wurden/werden
  • Mitarbeitende aus Bau- und Planungsabteilungen
  • IT- und Kommunikationsverantwortliche
  • Personen aus dem Personalwesen
  • und viele mehr
Hinweis
Seit Jänner 2025 sind Firmen mit über 400 Mitarbeiter:innen verpflichtet einen Barrierefreiheitsbeauftragten und eine/n Stellvertreter/in zu bestellen. In diesem Lehrgang erhalten Sie einen Überblick über die relevantesten Themen.

Letzte Änderung: 29.09.2025

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