Hygienebeauftragte:r in Ordinationen, Gruppenpraxen und Pflegeeinrichtungen
Aufgrund des § 117b Abs. 2 Z 9 Ärztegesetzes 1998, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 90/2015 können die Ordinationen und Gruppenpraxen für einen hygienisch einwandfreien Betrieb einen Hygiene-Verantwortlichen bestimmen.
NEU
  • Grafik Icon Zeitraum
    ZEIT 24,00 Lehreinheiten
    Stundenplan für Veranstaltung 75630015
    Abends
    Grafik Icon Durchführungart
    LERNMETHODE Trainer:in
    Kursnummer: 75630015
    490,00 EUR Kursnummer: 75630015

Hygienebeauftragte:r in Ordinationen, Gruppenpraxen und Pflegeeinrichtungen

Ihr Nutzen
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In dieser Ausbildung wird Ihnen das theoretische Fachwissen übermittelt, welches Sie für die Arbeit als Hygienebeauftragte:r in den ärztlichen Ordinationsstätten und Gruppenpraxen benötigen. Zusätzlich werden Sie durch praktische Beispiele auf Ihre neue Aufgabe vorbereitet.

Nach Abschluss der Fortbildung können Sie Einfluss auf Prozesse in Ihrem Unternehmen nehmen und Verbesserungsvorschläge erarbeiten.

Sie kennen sowohl die gesetzlichen und normativen Regelungen zur Betriebs- und Personalhygiene, als auch die Anforderungen an das Qualitätsmanagement und die damit verbundenen Inhalte von Hygieneschulungen.

Die fortlaufende, systematische Erfassung, Analyse und Interpretation der Daten zu den Infektionen wie auch die Anforderungen an Hygienepläne.
Inhalte

Theoretischer Teil:

  • Hygiene Basis
  • Infektionswege / Infektionskette und deren Unterbrechung / Gefahr von Infektionen
  • Begriffsbestimmungen und Grundlagen (Reinigung, Desinfektion, Sterilisation)
  • Hygienemaßnahmen in Verbindung mit dem Hygieneplan
  • Händehygiene
  • Abfallwirtschaft
  • Gesetzliche Grundlagen

Praktischer Teil:

  • Richtige Anwendung von Reinigungs- und Desinfektionsmittel
  • Erstellung eines Hygieneplans
  • Wie desinfiziere ich meine Hände richtig – und warum?
  • Tipps und Tricks bei der täglichen Hygiene
Zielgruppe
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  • Ordinationsassistenten:in
  • Medizinische Verwaltungsfachkräfte
  • Medizinische Fachkräfte
  • Pflegefachpersonal
  • Diplomiertes Krankenpflegepersonal
Voraussetzungen
Mindestalter: 18 Jahre
Gute Kenntnisse in deutscher Schrift und Sprache (min. B2)
Berufserfahrung im Gesundheitswesen
Hinweis
schriftliche Prüfung am letzten Tag. Abschluss mit WIFI Zeugnis
Seminarleitung
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Dipl.-Ing. (FH) Dr. scient. med. Andreas Treidl - Firma HygieiaConsulting - Gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger

Letzte Änderung: 27.08.2025