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Cyberkriminalität ist eine reale Bedrohung für Unternehmen. Die Angriffe können weitreichende Folgen haben – von Störungen der Lieferkette bis zu hohen Haftungen.
Holen Sie sich in diesem eLearning das Wissen, um die EU-Regelung korrekt umzusetzen!
Online-Lernstrecke mit praxisnahen Beispielen, Videos, Quizzes und einem Zertifikat!
Die Online-Lernstrecke zur Cybersicherheits-Richtlinie NIS2 bietet Leitungsorganen von betroffenen Unternehmen einen Überblick über das NIS-Gesetz, seine Auswirkungen, Haftungspotenziale und beachtenswerte Anforderungen.
NIS2/NIS-Gesetz: Cybersicherheit in Unternehmen - eLearning Kurs
In der Lernstrecke zu NIS2 bzw. dem NIS-Gesetz erhalten Leitungsorgane eine Einführung ins Thema:
- Risikomanagement
- Haftungspotenziale
- Anforderungen und Absicherung der Lieferketten-Thematiken
Damit liefert die Lernstrecke die Grundlagen zum Thema NIS2/NIS-Gesetz – und ist geeignet für alle, die sich dazu einen Überblick verschaffen wollen.
Wichtig: Diese Lernstrecke ersetzt keine Rechtsberatung bei unternehmensspezifischen Fragestellungen.
Diese Lernstrecke vermittelt temporeich und kompakt, was Entscheider:innen wissen müssen:
- Welche Auswirkungen haben rechtliche Rahmenbedingungen auf mein Unternehmen?
- Wie kann ich Schadenspotenziale für mein Unternehmen reduzieren?
- Wie kann ich mehrere Themengebiete überblicken und steuern?
- In welchem Zusammenhang steht das NIS-Gesetz mit der DSGVO und dem AI Act?
Was Sie erwartet:
- 90 Tage Zugriff auf die Lernstrecke - 24 Stunden/7 Tage die Woche
- Online-Lernstrecke mit praxisrelevanten Beispielen, Hinweisen, Grafiken, Kurzvideos und Handlungsempfehlungen
- Quiz und Zertifikat
- Viele nützliche Links und Verweise
Ideal für Sektoren hoher Kritikalität / sonstige kritische Sektoren.
Von dieser Lernstrecke profitieren vor allem Leitungsorgane in NIS2-relevanten Unternehmen, wie:
- Vorstände
- Aufsichtsräte
- Geschäftsführer
Besonders relevant sind die Inhalte für mittlere und große Unternehmen bestimmter kritischer Sektoren ab 50 Mitarbeiter:innen oder ab 10 Mio. Euro Jahresumsatz.
NIS steht für die Sicherheit der Netz- und Informationssysteme. Das NIS-Gesetz (NIS) ist die österreichische Umsetzung der NIS2-EU-Richtlinie. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis 17. Oktober 2024 umsetzen.
Für den Inhalt der eLearning-Strecke verantwortlich: Kai Gammelin
Kai Gammelin gehörte zum Senior-Management Team Risk Control & Compliance der UBS. Er ist Unternehmer, Berater, Board Member, Dozent und Autor. Seine Fachgebiete sind u.a. Governance, ganzheitliches Risikomanagement- und Controlling, Compliance, Third-Party Risk Management, Prävention und Detektion von sonstigen strafbaren Handlungen, Business Continuity Management, Sicherheit sowie Entwicklung von Steuerungs- und Berichtsmechanismen.
Das NIS2-Gesetz (bzw. die NIS2-Richtlinie) ist eine überarbeitete Fassung der ursprünglichen NIS-Richtlinie, die die Cybersicherheit in der Europäischen Union regelt.
Es handelt sich dabei um eine EU-weite Richtlinie, die Maßnahmen zur Sicherung von Netz- und Informationssystemen (NIS: Network and Information Security) festlegt, insbesondere für Unternehmen und Organisationen, die wesentliche Dienste und kritische Infrastrukturen betreiben.
Das NIS2-Gesetz ist eine wichtige Weiterentwicklung der Cybersicherheitsvorschriften in Europa, die darauf abzielt, die wachsenden Bedrohungen durch Cyberangriffe zu bewältigen. Unternehmen, die in kritischen Sektoren tätig sind, müssen sich auf strengere Sicherheitsanforderungen, erweiterte Berichtspflichten und höhere Strafen einstellen.
Die NIS2-Richtlinie betrifft Unternehmen und Organisationen aus einer Vielzahl von Sektoren, die als kritisch und wesentlich für die Wirtschaft und das öffentliche Leben angesehen werden. Diese Sektoren umfassen:
Wesentliche Einrichtungen:
- Energie: Betreiber von Stromnetzen, Gasnetzen, Ölversorgung
- Transport: Luft-, Bahn-, Schiffs- und Straßenverkehr
- Finanzwesen: Banken, Finanzinstitute, Börsen
- Gesundheitswesen: Krankenhäuser, medizinische Versorgungsdienste, Impfstoffhersteller
- Trinkwasserversorgung: Wasserversorgungs- und Abwassermanagementunternehmen
- Digitale Infrastruktur: Betreiber von Internetdiensten, DNS-Anbieter, Rechenzentren
Wichtige Einrichtungen:
- Post- und Kurierdienste
- Lebensmittelproduktion und -lieferketten
- Chemische Industrie
- Hersteller von Arzneimitteln und Medizinprodukten
- Abfallwirtschaft
- Forschung und Entwicklung
- Raumfahrtindustrie
In Österreich liegt die Verantwortung für die nationale Umsetzung der NIS2-Richtlinie und die Überwachung der Einhaltung bei spezifischen Behörden. Dazu gehören in der Regel:
- Bundesministerium für Inneres (BMI): Zuständig für nationale Cybersicherheitsstrategien.
- Cyber Security Center (CSC): Das CSC ist ein Teil des BMI und dient als zentrale Koordinationsstelle für Cybervorfälle in Österreich.
- CERT.at (Computer Emergency Response Team Austria): Eine zentrale Anlaufstelle für IT-Sicherheitsvorfälle in Österreich.
Unternehmen und Organisationen, die von NIS2 betroffen sind, müssen spezifische Sicherheitsanforderungen erfüllen. Diese umfassen:
- Cybersicherheitsmaßnahmen: Unternehmen müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz ihrer Netzwerke und Informationssysteme ergreifen.
- Risikomanagement: Einführung eines umfassenden Risikomanagementsystems, das Cyberbedrohungen abdeckt.
- Meldepflichten: Bei schwerwiegenden Sicherheitsvorfällen müssen betroffene Unternehmen innerhalb von 24 Stunden erste Meldungen an die zuständigen Behörden machen und innerhalb von 72 Stunden einen detaillierteren Bericht vorlegen.
- Regelmäßige Audits: Unternehmen sind verpflichtet, ihre Cybersicherheitsmaßnahmen regelmäßig zu prüfen und bei Bedarf zu aktualisieren.
Unternehmen, die den Vorgaben der NIS2-Richtlinie nicht nachkommen, müssen mit strengen Strafen rechnen. Die Bußgelder orientieren sich an den Jahresumsätzen der Unternehmen und können im Fall von Verstößen erheblich sein. Österreichische Behörden haben die Befugnis, diese Strafen durchzusetzen.
Sie erhalten nach erfolgter verbindlicher Buchung automatisch Ihre Zugangsdaten für die WIFI Lernplattform.
Hier finden Sie Ihre digitalen Lernunterlagen, die eine Mischung aus Text, Video und Übungen sind.
Die Lernplattform ist 90 Tage ab Start rund um die Uhr nutzbar.
Ihr Zugang erlischt automatisch am letzten eLearning-Tag.
Sie benötigen einen Computer/Laptop mit Lautsprecher und Internet.
Ihre WIFI-Teilnahmebestätigung finden Sie nach Kursende unter folgenden Voraussetzungen auf Ihrem MyWIFI-Profil:
- Online-Lernfortschritt von mind. 75%
- Bezahlter Kursbeitrag
Ihre WIFI-Teilnahmebestätigung können Sie sich dann als PDF herunterladen.
Letzte Änderung: 18.10.2024