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Zertifizierung KI-Beauftragte:r
Die Zertifizierungsprüfung „KI-Beauftragte:r (KIB)“ bestätigt Ihre fachliche Kompetenz im verantwortungsvollen Umgang mit Künstlicher Intelligenz im Unternehmenskontext.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie über die WIFI-Zertifizierungsstelle das Personenzertifikat „KI-Beauftragte:r“, das für 3 Jahre gültig ist.
Die Zertifizierungsprüfung Ausbildung KI-Beauftragte:r besteht aus einem Multiple-Choice-Test mit ca. 40 Fragen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung wird über die WIFI Zertifizierungsstelle das Personenzertifikat 'KI-Beauftragte:r' für 3 Jahre ausgestellt.
Details zum Personenzertifikat "KI-Beauftragte:r" finden Sie online auf der Homepage der WIFI-Zertifizierungsstelle.
Eine Verlängerung des Zertifikates ist alle 3 Jahre, mit dem Besuch einer Refreshing-Veranstaltung und Ablegung eines Multiple Choice Tests vorgeschrieben.
Bitte bringen Sie zur Prüfung einen gültigen Lichtbildausweis mit!
Mit dem Personenzertifikat der WIFI-Zertifizierungsstelle weisen Sie nach, dass Sie die Inhalte der Ausbildung verstanden haben und diese regelkonform, strukturiert und praxisnah anwenden können.
- Vertrauen bei Arbeitgeber:innen, Kund:innen und Partner:innen
- Transparenz über Ihre geprüfte KI-Kompetenz
- eine klare Rollen- und Verantwortungszuordnung im Unternehmeneine nachvollziehbare Qualifikation im Umgang mit KI-Tools und Rahmenbedingungen
Wir zertifizieren Sie gerne zum/zur KI-Beauftraten wenn Sie:
Variante A
- entweder das WIFI-Zertifizierungsprogramm "KI" oder eine vergleichbare Ausbildung (40 LE) absolviert haben
- und eine abgeschlossene Schul-/Berufsausbildung mit zumindest 1 Jahr Berufserfahrung haben oder
- über mindestens 4 Jahre Berufserfahrung verfügen oder
- eine BHS/BMS abgeschlossen haben
- und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
- und Sie die Zertifikatsprüfung KIB bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").
Variante B
- uns einen plausiblen Nachweis über Ihre informell erworbenen Kompetenzen vorlegen
- und über zumindest 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
- und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
- und Sie die Zertifikatsprüfung KIB bestanden haben (siehe Formulare "Zertifizierungsablauf" und "Prüfungsablauf").
- über eine aufrechte einschlägige Berufspraxis verfügen (siehe Formulare "Nachweis Berufspraxis")
- und Sie eine einschlägige Weiterbildung besucht haben (1 Tag Refreshing)
- und Sie einen schriftlichen Antrag an uns stellen (siehe Formulare "Antrag/Bedingungen")
- und Sie die erforderliche Rezertifizierungsprüfung positiv abgelegt haben.
HINWEIS:
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag fristgerecht (2 Monate vor Ablauf und bis max. 6 Monate nach Ablauf der Zertifikatsgültigkeit) bei uns einlangen muss.
Werden die 6 Monate nach Ablauf der Zertifikatsgültigkeit überschritten, ist eine Rezertifizierung leider nicht mehr möglich und Sie müssen die Zertifizierungsprüfung zur Gänze neu abgelegen.
Angerechnet können nur einschlägige Weiterbildungen werden, die frühestens 18 Monate vor Ablauf der Gültigkeit besucht wurden.
Gemäß der Empfehlung des EU-Rats vom Juni 2022 für die Mitgliedsstaaten über einen europäischen Ansatz für Micro-Credentials für lebenslanges Lernen und Beschäftigungsfähigkeit werden für dieses Zertifizierungsprogramm 6 ECTS verliehen.
Letzte Änderung: 15.04.2026