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Außerdem ist das Steuerrecht ein zentraler Bestandteil und damit eine wichtige Ergänzung zu Ihrer bisherigen Ausbildung. Zudem profitieren auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die über viele Jahre ins Rechnungswesen hineingewachsen sind und ihr Praxis-Wissen stärker fundieren wollen.
Lehrgang Bilanzbuchhaltung
- Sie können einen Jahresabschluss erstellen und kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen
- Sie kennen alle relevanten Antworten bei buchhalterischen Fragen
- Sie erhalten einen anerkannten und gefragten Abschluss
| Bilanzierung, Bilanzrecht und Bilanzanalyse | 120 LE |
| Kostenrechnung | 40 LE |
| Steuerrecht | 64 LE |
| Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht | 20 LE |
| Unternehmensfinanzierung | 8 LE |
| Summe Lehreinheiten | 252 LE |
Sie erarbeiten die Bilanz nach betriebswirtschaftlichen, unternehmens- und steuerrechtlichen Gesichtspunkten und berücksichtigen die verschiedenen Unternehmensformen und Abschlussbuchungen. Die Bilanzanalyse des Jahresabschlusses umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang.
Kompetenzrahmen Bilanzbuchhalter - Jahresabschluss
| Gesamtkompetenz | Ich kann einen Jahresabschluss (Einzelabschluss ohne Konsolidierung) im vollen Umfang nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches und des Steuerrechts erstellen. |
| Theorie und Grundbegriffe | Ich kann die unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen, die für die Jahresabschlusserstellung maßgeblich sind, anwenden. Ich kann eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung lesen, analysieren und in ihren Grundzügen auswerten (Kennzahlen). |
| Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen | Ich erkenne außergewöhnliche Sachverhalte (z.B. Doppelbesteuerung, Abzugssteuern, NoVA) und kann diese mit Fachexperten lösen. |
| Laufende Geschäftsfälle | Ich kann alle Jahresabschlussbuchungen durchführen. |
| Jahresabschluss | Ich kann die Grundlagen für die Abschlussbuchungen unter Berücksichtigung der verschiedenen Rechtsformen ermitteln. Ich kann einen Jahresabschluss inklusive aller erforderlichen Bestandteile erstellen. Ich kann unter Berücksichtigung der steuerlichen Bilanzierungsbestimmungen von der Unternehmensbilanz in die steuerliche Bilanz überleiten (Mehr-Weniger-Rechnung). |
| Einkommensteuer und Körperschaftsteuer | Ich habe ein vertieftes Wissen in den relevanten Bereichen der Einkommen- und Körperschaftsteuer. |
| sonstige Steuern | Ich kenne die Grundlagen der Bundesabgabenordnung. Ich kenne die Grundlagen der Grunderwerbsteuer, der Normverbrauchsabgabe, des FinStR (nur Selbstanzeige und Verkürzungszuschlag) und der Kraftfahrzeugsteuer. |
| Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht | Ich kenne die für den Jahresabschluss relevanten Grundzüge des Gesellschaftsrechts, des Unternehmensgesetzbuches (UGB) und des Insolvenzrechts. |
| Unternehmens-finanzierung | Ich kenne die wichtigsten Finanzierungsarten für Unternehmen und die wichtigsten Begriffe aus dem Finanzmanagement. |
| Kostenrechnung | Ich kann eine grundlegende Kostenarten-, Kostenträger- und Kostenstellenrechnung auf Basis einer Teil- und Vollkostenrechnung erstellen und damit betriebswirtschaftliche Entscheidungen unterstützen (z.B. make-or-buy-Entscheidung, Break-Even-Point). Ich kann die Herstellkosten für selbst erstellte Anlagen und Halb- und Fertig-Erzeugnisse ermitteln. Ich kann eine Betriebsergebnisrechnung erstellen (stufenweise Fixkostendeckungsrechnung). |
Für den Abschluss ist eine Praxiszeit von 3 Jahren notwendig (ohne Lehrzeit), wobei einschlägige Ausbildungen diese Zeit verkürzen (Studium, Matura). Was Ihnen im Detail angerechnet wird, finden Sie in unserer Informationsbroschüre.
Eine weitere Voraussetzung: die abgeschlossene Buchhalter-Prüfung. Die Buchhalterprüfung können Sie auch im Rahmen des Bilanzbuchhalterlehrganges nachholen (Selbststudium, die Skripten können Sie beim WIFI kaufen). Wir empfehlen Ihnen jedoch, den Lehrgang Buchhaltung zu besuchen und im Anschluss die Buchhalterprüfung abzulegen.
Zulassungsbedingungen zur Bilanzbuchhalter-Prüfung
| Ausbildung | angerechnete Praxiszeit | zu erbringender Praxisnachweis |
|---|---|---|
| Studium BWL | 2 Jahre | 1 Jahr + Zeugnis |
| Teilstudium BWL (Bakkalaureat) | 2 Jahre | 1 Jahr + Zeugnis |
| Studium Jus | 1 Jahr | 2 Jahre + Zeugnis |
| Studium Wirtschaftsjus + Recht und Wirtschaft | 2 Jahre | 1 Jahr + Zeugnis |
| Studium BWL (FH) | 2 Jahre | 1 Jahr + Zeugnis |
| Studium Wirtschaftspädagogik | 2 Jahre | 1 Jahr + Zeugnis |
| Schule HAK | 1 Jahr | 2 Jahre + Zeugnis |
| Schule HAS | keine Anrechnung | |
| Berufsreifeprüfung, Fachbereich BWL + RW | 1 Jahr | 2 Jahre + Zeugnis |
| Schule HBLA (5 Jahre) | 1 Jahre | 2 Jahre + Zeugnis |
| Annahof (3 Jahre) | keine Anrechnung | |
| Hotelfachschule (5 Jahre) | 1 Jahr | 2 Jahre + Zeugnis |
| Hotelfachschule (3 Jahre) | keine Anrechnung | |
| Modefachschule (5 Jahre) | 1 Jahr | 2 Jahre + Zeugnis |
| Modefachschule (3 Jahre) | keine Anrechnung | |
| Elisabethinum | 1 Jahr | 2 Jahre + Zeugnis |
| Wirtschaftsschule in Deutschland (4 Jahre) | keine Anrechnung |
Begleitend zum Lehrgang finden Sie auf der Lernplattform des WIFI Salzburg die Unterlagen und Dokumentationen. Außerdem können Sie den Chat nutzen, um sich auszutauschen.
Ihre Ansprechpartnerin am WIFI: Frau Gerda Bader
- E-Mail: gbader@wifisalzburg.at
- Tel.: 0662/8888-409
- Fax: 0662/8888-960-409
- WIFI Salzburg, Julius-Raab-Platz 2, 5027 Salzburg
Sollte ein Kurs ausfallen, bieten wir Ihnen einen Ersatztermin an. Oder versuchen den Kurstermin mit einem Trainer für ein anderes Fach zu tauschen. Gründe dafür könnten zum Beispiel eine kranke Trainerin oder ein kranker Trainer sein. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Damit Sie eine Teilnahmebestätigung erhalten können, ist eine Anwesenheit von 75 % notwendig. Für Kurse, bei denen Sie fehlen, erhalten Sie kein Geld zurück.
Hinweis: Bitte beachten Sie die vielen Fördermöglichkeiten. Sie finden diese online unter https://www.wifisalzburg.at/artikel/822-foerderungen.
Bitte beachten Sie, dass im Bilanzbuchhalter-Lehrgang die Kompetenzen aus den Kursen Buchhaltung 1 und 2 sowie dem Lehrgang Buchhaltung vorausgesetzt und nicht wiederholt werden (siehe Kompetenzrahmen).
Hinweis zur WIFI-Prüfung: Sie schließen den Lehrgang mit einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung ab. Die schriftliche Prüfung umfasst eine 6-stündige Klausur in Bilanzierung und eine 3-stündige Klausur in Kostenrechnung. Ein positiver Abschluss ist die Voraussetzung, damit Sie zur mündlichen Prüfung antreten können.
Bei der mündlichen Prüfung treten Sie an einem Tag mündlich in den 2 Fächern Bilanzierung und Steuerrecht an. Für die anderen 2 Fächer Bürgerliches Recht/Unternehmensrecht und Unternehmensfinanzierung ist die Prüfung als schriftlicher Arbeitsauftrag zu erbringen. Eine Teilprüfung ist nicht möglich.
Gesamtbeurteilung (schriftlich und mündlich)
- Mit sehr gutem Erfolg bestanden
- Mit gutem Erfolg bestanden
- Mit Erfolg bestanden
- Nicht bestanden
Erfolgt die Einzelbewertung in einem Prüfungsfach mit der Note „Genügend (4)“ so lautet die Gesamtbeurteilung bestenfalls „Mit Erfolg bestanden“.
Kostenlose Informationsbroschüre
Alles Wichtige auf einen Blick: Unsere Broschüre bietet Ihnen einen kompakten Überblick.
Fordern Sie Ihr kostenloses Exemplar ganz unkompliziert an – per Telefon unter 0662/8888-409 oder per E-Mail an gbader@wifisalzburg.at. Wir senden es Ihnen gerne zu.
Sie möchten sich selbständig machen? Unser Lehrgang bereitet Sie auch auf das schriftliche Modul Bilanzierung der Fachprüfung Bilanzbuchhaltung bei der Meisterprüfungsstelle sehr gut vor. Es könnte sein, dass Ihnen noch einzelne Fächer (z.B. Berufsrecht, Unternehmensführung) fehlen. Erkundigen Sie sich bitte unbedingt rechtzeitig über den genauen Ablauf bei der Meisterprüfungsstelle Salzburg.
Zur Info: Für die öffentliche Bestellung zum selbständigen Bilanzbuchhalter brauchen Sie neben der Fachprüfung Bilanzierung auch die Fachprüfung Personalverrechnung und müssen die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen lt. BiBuG erfüllen.
Letzte Änderung: 16.06.2026