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Tierärztliche Ordinationsassistenz - Vorbereitung auf die außerordentliche LAP
- Nach Absolvierung des Lehrgangs können Sie selbstständig in einer Tierarztpraxis als Helfer:in mitarbeiten.
- Sie erwerben theoretische Kenntnisse über fachspezifische Themen und deren Umsetzung in die Praxis.
- Sie kennen die Aufgaben und die Marktstellung des Lehrbetriebs.
- Fachliche Grundlagen, Praxisorganisation, Assistenztätigkeiten und Hygienemaßnahmen sind Ihnen vertraut.
- Im Praktikum vertiefen Sie das theoretische Wissen und lernen den Alltag in einer Tierarztpraxis kennen.
Modul Aufgaben und Marktstellung des Lehrbetriebes
- Pflegen und Warten der Instrumente (4 Einheiten)
- Kenntnis der Vermeidung, umweltgerechten Trennung und Entsorgung von im Betrieb anfallenden Abfall- und Reststoffen sowie von Tierkörpern unter besonderer Berücksichtigung der tierseuchen- und arzneimittelrechtlichen Bestimmungen (2 Einheiten)
Modul fachliche Grundlagen
- Grundkenntnisse der Anatomie und Physiologie der Haustiere, Heimtiere und Nutztiere (32 Einheiten)
- Rassenkunde (2 Einheiten)
- Kenntnis der wichtigsten Erkrankungen der Haustiere, Heimtiere und Nutztiere (8 Einheiten)
- Kenntnisse der wichtigsten Tierseuchen (4 Einheiten)
- Grundkenntnisse der Pharmakologie, der wichtigsten Arzneimittelformen und -gruppen sowie des Arzneimittelrechts (4 Einheiten)
Modul Praxisorganisation
- Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung (1 Einheit)
- Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden (2 Einheiten)
- Kenntnis des fachgerechten Verhaltens und der fachgerechten Kommunikation mit Auftragnehmern/Auftragnehmerinnen, Kunden/Kundinnen (Tierhalter:innen) und Lieferanten/Lieferantinnen (8 Einheiten)
- Durchführen von administrativen Arbeiten im Zusammenhang mit der Patientenbehandlung (Behandlungsdokumentation) (2 Einheiten)
- Anlegen, Führen und Archivieren von Dateien, Statistiken, Karteien und Akten (2 Einheiten)
- Kenntnis und Anwendung der betrieblichen Einrichtungen der EDV (Hardware, Software und Betriebssysteme) und von speziellen veterinärmedizinischen EDV-Programmen (1 Einheit)
- Durchführen arbeitsplatzspezifischer EDV-Anwendungen (wie Textverarbeitung, Kalkulation, Internet, E-Mail, Buchhaltung, Terminüberwachung und Ablage) (32 Einheiten)
- Kenntnis der Verrechnung mit Besitzer:innen bzw. Versicherungen (1 Einheit)
- Durchführen der Verrechnung mit Patientenbesitzer:innen, Grundkenntnisse der Kassaführung und des Kassabuchs (4 Einheiten)
Modul Betreuung von Patientenbesitzer:innen (Tierhalter:innen)
- Vereinbaren und Koordinieren von Terminen mit Patientenbesitzer:innen (Tierhalter:innen), Empfangen der Patientenbesitzer:innen (Tierhalter:innen), Kenntnis der Patientenannahme bzw. -aufnahme, Annehmen bzw. Aufnehmen von Patienten und Patientinnen (2 Einheiten)
- Grundkenntnisse über das tierische Verhalten und dessen Interpretation (8 Einheiten)
- Umgehen mit veterinärmedizinischen Patienten/Patientinnen (Patientenhandling), Erkennen tierischer Verhaltensstörungen (4 Einheiten)
- Grundkenntnisse der allgemeinen Ernährung von Haus-, Heim- und Nutztieren, Grundkenntnisse der speziellen Ernährung von Haustieren, Heimtieren und Nutztieren, Durchführen der allgemeinen Ernährungsberatung nach Anweisung des Tierarztes/der Tierärztin (4 Einheiten)
- Grundkenntnisse der tiermedizinischen Fachbezeichnungen und Abkürzungen (2 Einheiten)
- Kenntnis der tierartgerechten Haltung von Tieren, Beraten von Tierhaltern:innen über tierartgerechte Haltung von Tieren (4 Einheiten)
Modul Labor
- Kenntnis der Röntgenmaßnahmen unter Beachtung des Strahlenschutzes + Lagerung, Mitarbeiten bei Röntgenmaßnahmen unter Beachtung des Strahlenschutzes (4 Einheiten)
- Grundkenntnisse des veterinärmedizinischen Labors, Kenntnis des veterinärmedizinischen Labors und der dort anfallenden Laborarbeiten, Anfertigen von Blutausstrichen und parasitologischen Präparaten; Bedienen der betriebsspezifischen Laborgeräte (8 Einheiten)
Modul Assistieren des Tierarztes/der Tierärztin
- Mitarbeiten beim Vorbereiten der Narkose sowie bei der Aufwachphase bei der Behandlung nicht lebensmittelliefernder Tiere, insbesondere bei Kleintieren oder Pferden, und beim Führen der Überwachungsdokumentation (3 Einheiten)
- Assistieren bei Behandlungs- und Operationsmaßnahmen in tierärztlichen Praxen oder tierärztlichen Kliniken wie zB Herstellen eines sterilen Operationsumfelds und Handhaben von Instrumenten (2 Einheiten)
- Grundkenntnisse der notwendigen Hilfsmittel für veterinärmedizinische Standardeingriffe, Warten der Notfallausrüstung des Tierarztes/der Tierärztin sowie Erkennen von Notfällen, Mitarbeiten bei Maßnahmen des Tierarztes/der Tierärztin bei Notfällen, Mitarbeiten beim Vorbereiten von Untersuchungen (Ermitteln der für die Diagnose erforderlichen Angaben wie zB Körpermaße, Alter) und bei diagnostischen Maßnahmen (14 Einheiten)
Modul Hygiene
- Überblick Krankheitserreger (4 Einheiten)
- Prionen und Viren (3 Einheiten)
- Mikroorganismen (3 Einheiten)
- Arbeitshygiene (3 Einheiten)
- Umweltschutz (3 Einheiten)
Modul Praxistage
- Erste Hilfe bei Tieren (16 Einheiten)
Rechtliche Grundlagen
- Allgemeine Grundlagen (4 Einheiten)
- Berufliche Rechtsthemen (4 Einheiten)
Modul kaufmännisches Rechnen
Das Praktikum:
Praktikumsdauer 4 Wochen = 160 Stunden verpflichtend (Das Praktikum - kann auch ein Dienstverhältnis sein - muss während des Kurses absolviert werden)
Personen, die im Veterinärbereich bereits als Helfer:in in Beschäftigung stehen oder künftig in diesem Bereich Fuß fassen und sich entsprechend dafür qualifizieren möchten.
Wichtig: Für den Antritt zur außerordentlichen Lehrabschlussprüfung muss die Hälfte der Lehrzeit (1,5 Jahre) als Praxis nachgewiesen werden.
- Mindestalter 18 Jahre
- Pflichtschulabschluss (positiver Abschluss der 8. Schulstufe)
- Besuch der Informationsveranstaltung
- Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mindestens Deutsch B2)
Die Trainingsmethoden
Trainerinputs, Einzelarbeiten und Gruppenarbeiten
Prüfung und Abschluss:
Am Ende des Lehrgangs ist eine schriftliche Prüfung abzulegen. Bei positivem Abschluss erhalten Sie ein WIFI-Zeugnis.
Informationen zur außerordentlichen Lehrabschlussprüfung:
Zulassung zur außerordentlichen Lehrabschlussprüfung:
- ½ Lehrzeit als einschlägige Praxis muss nachgewiesen werden
Außerordentliche Lehrabschlussprüfung mit Entfall der schriftl. theoretischen Prüfung:
- Eingeschränkte außerordentliche Lehrabschlussprüfung gemäß § 23 Abs. 10 BAG
§ 14. (1) Personen, die eine
- fachlich einschlägige Ausbildung absolviert haben oder
- zumindest dreijährige fachlich einschlägige Praxis nachweisen können,
- können bis zu fünf Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung eine eingeschränkte außerordentliche Lehrabschlussprüfung ablegen.
Durch den Besuch des Lehrgangs entfällt die schriftlich theoretische Prüfung nicht.
Berufsbeschreibung BIC.AT - nähere Informationen finden Sie hier
Letzte Änderung: 13.02.2026