

Meister-Scheck
Meister-Scheck
Das Land Salzburg fördert Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-, Werkmeister- oder Befähigungsprüfung und Unternehmerprüfung in Höhe von 50% bzw. max. € 2.000,- über den Bildungsscheck.Die Kosten der Prüfungsgebühr für die positiv absolvierten Module der Meister- und Befähigungsprüfung werden zu 100% im Rahmen des Meisterschecks erstattet.
Höhe der Förderung
- Das Land Salzburg übernimmt die Kosten der Prüfungsgebühr für die positiv absolvierten Module der Meister- und Befähigungsprüfung zu 100%. Die Auszahlung erfolgt erst nach positiver Ablegung aller Teilprüfungen der Meister- bzw. Befähigungsprüfungen.
Wie kann ich die Förderung der Prüfungsgebühr bei der Meisterprüfungsstelle beantragen?
- Auf die Kosten der Vorbereitungskurse für Meister- und Befähigungsprüfungen können mittels Bildungsscheck € 2.000,- Förderung in Anspruch genommen werden.
Wie kann ich die Förderung der Kurskosten beim Land Salzburg beantragen?
Neuerung ab 1.1.2021: Bisher konnte eine Förderung von Vorbereitungskursen zur Ablegung der Meister-, Werkmeister oder Befähigungsprüfung und Unternehmerprüfung in Höhe von 50% bzw. max. € 2.000,- nur einmal pro Person genutzt werden. Durch die Streichung dieser Limitierung in der Förderrichtlinie kann eine Förderung künftig in jeder 4-Jahres-Periode neu beantragt werden.
Förderstelle und Anschrift
Land Salzburg, Abteilung 1: Wirtschaft, Tourismus, Gemeinden
Südtiroler Platz 11, 5020 Salzburg
bildungsscheck@salzburg.gv.at
Tel: 0662 8042 - 3681 (Gerhard Walcher)
Förderrichtlinie zum download
Hinweis: Anträge können vom/von dem/der Kursteilnehmer/in beim Land ausschließlich über das Internet gestellt werden, die Teilnahme- bzw. Zahlungsbestätigungen sollten dann vom Bildungsträger über ein dafür vom Land Salzburg eingerichtetes Internetportal erfolgen. Eine Antragstellung in Papierform ist nicht möglich.
zum Online Förderantrag
Das WIFI übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Aktuelle Infos sind beim jeweiligen Fördergeber einzuholen.