Bildungsscheck des Landes Salzburg Bildungsscheck des Landes Salzburg

Bildungsscheck des Landes Salzburg

Salzburger Bildungsscheck
Mit dem Salzburger Bildungsscheck werden berufsorientierte Weiterbildungen oder Ausbildungen gefördert, in welchen Qualifikationen vermittelt werden, die entweder unmittelbar im Berufsleben angewendet werden können oder die Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind. Ziel dieser Förderaktion ist die Verbesserung der beruflichen Qualifizierung von Salzburger Arbeitnehmer/innen.

Hinweis
Selbstständige Personen, die max. 5 Vollzeitäquivalente beschäftigen, sind förderbar.

Fördervoraussetzungen und Förderhöhen
finden Sie in der Förderungsrichtlinie 
Bildungsscheck Richtlinie 2026

Fristen
Das Förderungsansuchen kann vor Beginn, muss aber spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Kursbeginn gestellt werden. Sie können den Antrag auch ohne Unterlagen stellen. Die Unterlagen wie Teilnahme- und Zahlungsbestätigung können per E-Mail an bildungsscheck@salzburg.gv.at nachgereicht werden.

Förderkonto
Die Förderhöchstbeträge (siehe Förderrichtlinie) stehen für einen Zeitraum von vier Jahren ab Erstantragsstellung nach Maßgabe der Budgetmittel zur Verfügung.
 
ONLINE-Förderungsansuchen
Ein Förderungsansuchen kann ausschließlich online eingereicht werden. Das Formular wird am PC ausgefüllt und online durch das Anklicken des Feldes "Senden" an die Förderstelle des Landes Salzburg (Abteilung 1) übermittelt.

Art und Ausmaß der Förderung
Der unten angeführte Höchstbeitrag kann – bei Erfüllung aller Bedingungen - alle vier Jahre ausgeschöpft werden. Es wird jeweils der Stichtag des Erstantrags herangezogen.
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.

Dabei gelten folgende Förderobergrenzen

  • 50 % der Kurskosten, maximal € 1.100
  • für Personen, die zum Zeitpunkt des Kursbeginns älter als 50 Jahre alt sind: 50 % der Kurskosten, maximal € 1.400
  • für Personen, die zum Zeitpunkt des Kursbeginns älter als 18 Jahre sind und als höchsten Bildungsabschluss den Abschluss einer Pflichtschule vorweisen: 90 % der
  • für Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-, Werkmeister oder Befähigungsprüfung (gem. Gewerbeordnung) und Unternehmerprüfung: 50% der Kurskosten, max. EUR 2.200, sofern es sich um die erste derartige Ausbildung handelt. Weitere Kurse werden mit dem Standardfördersatz gefördert. Hierunter zählen auch solche Meisterkurse, die zum Abschluss eines Bachelor Professionals (BPr) führen.
  • für Ausbildungen in Pflegeberufen (auch Heimhilfe) und medizinischen Assistenzberufen: 50 % der Kurskosten, max. EUR 2.200.
  • Fachkräfteausbildungen im Bereich MINT, IKT und Digitalisierung mit mindestens 200 Stunden Kursdauer: 50 % der Kurskosten, max. EUR 2.200.
  • Für Kurse im Bereich MINT, IKT und Digitalisierung mit weniger als 200 Stunden Kursdauer liegt die Förderobergrenze bei maximal € 1.100.


Mehr Informationen
Bildungsscheck Salzburg - Land Salzburg

Stand: Jänner 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.