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Bildungsscheck 2023
Förderungsrichtlinien für den Bildungsscheck 2023
Ziel dieser Förderaktion ist die Verbesserung der beruflichen Qualifizierung von Salzburger Arbeitnehmer/innen. Mit dem Salzburger Bildungsscheck werden berufsorientierte Weiterbildungen oder Ausbildungen gefördert, in welchen Qualifikationen vermittelt werden, die entweder unmittelbar im Berufsleben angewendet werden können oder die Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind.
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Fördervoraussetzungen
- Der Hauptwohnsitz des Antragstellers muss sich zum Zeitpunkt des Kursbeginns im Bundesland Salzburg befinden.
- Geringfügig beschäftigte Personen sind förderbar.
- Der Antragsteller darf nicht über ein Studium bzw. einen Hochschulabschluss verfügen. Akademiker sind grundsätzlich von der Förderung ausgeschlossen; es sei denn, sie sind Wiedereinsteiger oder geringfügig beschäftigt oder beziehen BMS. (Kurse "Deutsch als Fremdsprache" können auch für Akademiker gefördert werden, sofern sie ihren akademischen Abschluss im Ausland absolviert haben.)
- Die Maßnahme muss der berufsorientierten Weiterbildung dienen, oder Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Um- oder Höherqualifizierung) sein.
- Akademische Lehrgänge werden durch den Salzburger Bildungsscheck nicht gefördert.
- Selbstständig Erwerbstätige mit in Summe maximal 5 Beschäftigten/Lehrlingen können den Bildungsscheck in Anspruch nehmen.
- Das Förderungsansuchen muss innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Ausbildung bzw. innerhalb von 3 Monaten nach der positiven Absolvierung der Abschlussprüfung gestellt werden und ist auf elektronischem Weg einzubringen.
- Die zu fördernde Bildungsmaßnahme muss in einer zertifizierten Einrichtung besucht werden. Nähere Infos über die Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.
Höhe der Förderung
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Dabei gelten folgende Förderobergrenzen:50% der Kurskosten, max. | € 1.000,– |
Personen über 50 Jahre zum Zeitpunkt des Kursbeginns: 50% der Kurskosten, max. | € 1.300,– |
Personen über 18 Jahre zum Zeitpunkt des Kursbeginns mit der Pflichtschule als höchstem Abschluss: 80% der Kurskosten, max. | € 2.000,– |
Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-, Werkmeister- oder Befähigungsprüfung (gem. Gewerbeordnung) und Unternehmerprüfung: 50% der Kurskosten, max. | € 2.000,– |
Vorbereitungskurse zur Ablegung der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung: 50% der Kurskosten, max. | € 2.000,– |
Ausbildungen zur Heimhilfe, Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz, Diplompflegekraft: 50% der Kurskosten, max. | € 2.000,– |
Fachkräfteausbildungen im Bereich digitale Berufe/Kompetenzen mit mind. 200 Std. Kursdauer: 50% der Kurskosten, max. | € 2.000,– |
Fachkräfteausbildungen im Bereich Medien-Berufe mit mind. 200 Std. Kursdauer: 50% der Kurskosten, max. | € 1.000,- |
Energetische Weiterbildungen sind nicht mehr förderbar.
Förderkonto
Die oa. Förderbeträge stehen jedem Förderungsnehmer für einen Zeitraum von vier Jahren ab Erstantragstellung nach Maßgabe der Budgetmittel zur Verfügung.
Untergrenze
Betragen die dem Antragsteller persönlich erwachsenen Kosten einer Bildungsmaßnahme weniger als € 200,- erfolgt keine Förderung. Mehrere, in einem unmittelbaren Zusammenhang stehende Kurse (z. B. verschiedene Fächer im Rahmen der Berufsreifeprüfung) gelten dabei als eine Bildungsmaßnahme.
Auszahlung
Die Förderung wird nach Absolvierung der Ausbildung oder erfolgreichem Abschluss der geförderten Maßnahme bzw. nach Bestätigung der Teilnahme und der Bezahlung der Ausbildung im Nachhinein in einem Gesamtbetrag angewiesen.
Förderstelle und Anschrift
Amt der Salzburger Landesregierung
Abteilung 1 - Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden
Postfach 527
5010 Salzburg
Ansprechpartner:
Gerhard Walcher
Ursula Wörgötter
Andrea Neumaier
bildungsscheck@salzburg.gv.at
g.walcher@salzburg.gv.at
wirtschaft@salzburg.gv.at
www.salzburg.gv.at
Hinweis:
Anträge können vom/von dem/der Kursteilnehmer/in beim Land ausschließlich über das Internet gestellt werden, die Teilnahme- bzw. Zahlungsbestätigungen sollten dann vom Bildungsträger über ein dafür vom Land Salzburg eingerichtetes Internetportal erfolgen. Eine Antragstellung in Papierform ist nicht möglich.
zum Online Förderantrag
Das WIFI übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Aktuelle Infos sind beim jeweiligen Fördergeber einzuholen.