Förderungen für Privatpersonen Förderungen für Privatpersonen

Förderungen für Privatpersonen

Das WIFI Salzburg sowie die Zweigstellen in Pongau, Pinzgau und Lungau sind nach den internationalen Qualitätsstandards EN/ISO 9001 zertifiziert. Mit dieser Zertifizierung ist das WIFI auch Ö-Cert-Qualitätsanbierter und ermöglicht Ihnen den Zugang zu Fördermaßnahmen. Wir haben für Sie die wichtigsten Förderungen, Finanzierungshilfen und steuerlichen Vorteile zusammengefasst.

Hinweis: Es gibt auch Förderungen für Ihr Unternehmen, wenn Sie sich weiterbilden möchten.

Salzburger Bildungsscheck
Mit dem Salzburger Bildungsscheck werden berufsorientierte Weiterbildungen oder Ausbildungen gefördert, in welchen Qualifikationen vermittelt werden, die entweder unmittelbar im Berufsleben angewendet werden können oder die Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung (Umschulung) sind. Ziel dieser Förderaktion ist die Verbesserung der beruflichen Qualifizierung von Salzburger Arbeitnehmer/innen.

Hinweis
Selbstständige Personen, die max. 5 Vollzeitäquivalente beschäftigen, sind förderbar.

Fördervoraussetzungen und Förderhöhen
finden Sie in der Förderungsrichtlinie 
Bildungsscheck Richtlinie 2026

Fristen
Das Förderungsansuchen kann vor Beginn, muss aber spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Kursbeginn gestellt werden. Sie können den Antrag auch ohne Unterlagen stellen. Die Unterlagen wie Teilnahme- und Zahlungsbestätigung können per E-Mail an bildungsscheck@salzburg.gv.at nachgereicht werden.

Förderkonto
Die Förderhöchstbeträge (siehe Förderrichtlinie) stehen für einen Zeitraum von vier Jahren ab Erstantragsstellung nach Maßgabe der Budgetmittel zur Verfügung.
 
ONLINE-Förderungsansuchen
Ein Förderungsansuchen kann ausschließlich online eingereicht werden. Das Formular wird am PC ausgefüllt und online durch das Anklicken des Feldes "Senden" an die Förderstelle des Landes Salzburg (Abteilung 1) übermittelt.

Art und Ausmaß der Förderung
Der unten angeführte Höchstbeitrag kann – bei Erfüllung aller Bedingungen - alle vier Jahre ausgeschöpft werden. Es wird jeweils der Stichtag des Erstantrags herangezogen.
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Dabei gelten folgende
Förderobergrenzen

  • 50 % der Kurskosten, maximal € 1.100
  • für Personen, die zum Zeitpunkt des Kursbeginns älter als 50 Jahre alt sind: 50 % der Kurskosten, maximal € 1.400
  • für Personen, die zum Zeitpunkt des Kursbeginns älter als 18 Jahre sind und als höchsten Bildungsabschluss den Abschluss einer Pflichtschule vorweisen: 90 % der
  • für Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-, Werkmeister oder Befähigungsprüfung (gem. Gewerbeordnung) und Unternehmerprüfung: 50% der Kurskosten, max. EUR 2.200, sofern es sich um die erste derartige Ausbildung handelt. Weitere Kurse werden mit dem Standardfördersatz gefördert. Hierunter zählen auch solche Meisterkurse, die zum Abschluss eines Bachelor Professionals (BPr) führen.
  • für Ausbildungen in Pflegeberufen (auch Heimhilfe) und medizinischen Assistenzberufen: 50 % der Kurskosten, max. EUR 2.200.
  • Fachkräfteausbildungen im Bereich MINT, IKT und Digitalisierung mit mindestens 200 Stunden Kursdauer: 50 % der Kurskosten, max. EUR 2.200.
  • Für Kurse im Bereich MINT, IKT und Digitalisierung mit weniger als 200 Stunden Kursdauer liegt die Förderobergrenze bei maximal € 1.100.

Mehr Informationen
Bildungsscheck Salzburg - Land Salzburg

Stand: Jänner 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
 

Ziel dieser Förderaktion ist es, Personen zu motivieren, Meister- und Befähigungsprüfungen in Handwerk und Gewerbe abzulegen und dadurch ihre persönliche Qualifikation zu stärken. Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.
  • Prüfungsgebühr: Die Prüfungsgebühr für den ersten und zweiten Antritt übernimmt der Bund. Daher entstehen für Sie für die Prüfung keine Kosten.
  • Vorbereitungskurse zur Ablegung der Meister-, Werkmeister- oder Befähigungsprüfung (gem. Gewerbeordnung) und Unternehmerprüfung: 50% der Kurskosten, max. € 2.200,-, sofern es sich um die erste derartige Ausbildung handelt. Weitere Kurse werden mit dem Standardfördersatz gefördert. Hierunter zählen auch solche Meisterkurse, die zum Abschluss eines Bachelor Professionals (BPr) führen.
Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen unter Meisterscheck zusammengefasst.
Die Weiterbildungsbeihilfe (WBB) und die Weiterbildungsteilzeitbeihilfe (WBT) sind die Nachfolgemodelle zum Weiterbildungsgeld/Bildungsteilzeitgeld. Sie sind darauf ausgerichtet, die Existenzsicherung während Ihrer Weiterbildungszeit (Bildungskarenz) oder Weiterbildungsteilzeit (Bildungsteilzeit) zu gewährleisten.
KriteriumWeiterbildungsbeihilfe (WBB) / BildungskarenzWeiterbildungsteilzeitbeihilfe (WBT) / Bildungsteilzeit
Mindestdauer pro Modul 2 Monate 4 Monate
Maximale Gesamtdauer 1 Jahr (oder max. 372 Kalendertage in Blöcken) innerhalb einer 4-Jahres-Rahmenfrist 2 Jahre (oder max. 738 Kalendertage in Blöcken) innerhalb einer 4-Jahres-Rahmenfrist
Mindest-Wochenstunden  Durchschnittlich 20 Wochenstunden Durchschnittlich 10 Wochenstunden
Weitere Kriterien erhalten Sie auf: www.ams.at unter Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit




Stand: Jänner 2026; Alle Angaben ohne Gewähr
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und über einen rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich verfügen, können eine Förderung durch den ÖIF (Österreichischer Ingegrationsfonds) erhalten. Förderbar sind ausschließlich die entstanden Kosten für die tatsächlich abgehaltenen Lehreinheiten des jeweiligen Deutschkurses. 

Mehr Informationen unter www.integrationsfonds.at/sprache/deutschkursfoerderung/.
Das Arbeitsmarktservice (AMS) bietet eine breite Palette an Unterstützungen und Förderungen an, wie Aus- und Weiterbildungsbeihilfen, Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld.

Mehr Informationen unter Leistungen des Arbeitsmarktservice.
  • Bildungsdarlehen einer Bank ermöglichen die Finanzierung angestrebter Höherqualifikationen. Ein Bildungsdarlehen deckt die Kosten ab, die im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung auftreten können.

 
Sie können ganz einfach in Raten zahlen, ohne dass Ihnen Mehrkosten entstehen. Voraussetzung ist lediglich, dass der Kurs länger als zwei Monate dauert und die letzte Rate spätestens vor Kursende beglichen wird. So funktioniert es:
  • Sie geben Ihren Teilzahlungswunsch vor Kursbeginn bekannt,
  • vereinbaren die Anzahl der Raten und
  • bezahlen die letzte Rate mit Kursende.
  • Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder eine umfassende Umschulung darstellen.

Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst unter Steuervorteile.
Weitere Infos erhalten Sie bei auch Ihrem Finanzamt oder Steuerberater.
Stand: Jänner 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.