Leistungen des Arbeitsmarktservice Leistungen des Arbeitsmarktservice

Leistungen des Arbeitsmarktservice

Je besser Sie ausgebildet sind, desto leichter finden Sie Arbeit. Deshalb unterstützt das Arbeitsmarktservice Salzburg Ihre Aus- und Weiterbildung - vorausgesetzt, Sie erfüllen alle Voraussetzungen. Wir haben für Sie die wichtigsten Förderarten des AMS zusammengefasst.
Wenn Sie arbeitslos sind und einen Kurs besuchen wollen, dann unterstützt Sie das Arbeitsmarktservice bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen in dieser Zeit mit Aus- und Weiterbildungsbeihilfen:
  • Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes (DLU)
  • Beihilfe zu den Kurskosten: Kursgebühren, Gebärdensprachdolmetschkosten, Lehrmittel und Prüfungsgebühren
  • Beihilfe zu den Kursnebenkosten: Fahrtkosten, Unterkunft und Verpflegung

Förderhöhe:
  • Die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes ist mindestens so hoch wie Ihr Arbeitslosengeld oder Ihre Notstandshilfe – inklusive möglicher Familienzuschläge. Solange Sie die Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes bekommen, sind Sie kranken-, unfall-, und pensionsversichert.
  • Beihilfen zu Kurskosten und Kursnebenkosten: Das AMS übernimmt bis zu 100 % der Kosten.
Sie erhalten die Beihilfe, solange die Einzelmaßname (z.B. Buchhaltungskurs) bzw. so lange das Maßnahmenpaket (z.B. Buchhaltung 1 und !!) dauert.

Detaillierte Informationen zur Antragsstellung finden Sie unter ams.at | Aus- und Weiterbildungshilfen.

Aktuellen Informationen nach können Anträge auf Weiterbildungsgeld bis 31.03.2025 in unveränderter Form nur mehr für Zeiträume mit Beginn vor 01.04.2025 gestellt werden. Anträge auf Basis einer Freistellung gegen Entfall der Bezüge (§12 AVRAG) können  ab 01.04.2025 nicht mehr gestellt werden. 


Detaillierte Informationen  finden Sie unter ams.at | Weiterbildungsgeld.

Aktuellen Informationen nach können Anträge auf Bildungsteilzeitgeld bis 31.03.2025 in unveränderter Form nur mehr für Zeiträume mit Beginn vor 01.04.2025 gestellt werden.


Detaillierte Informationen finden Sie unter ams.at | Bildungsteilzeitgeld.
Gefördert werden Arbeitgeber:innen mit einer genehmigten Kurzarbeitsbeihilfe/Qualifizierungsbeihilfe. Dabei sind Arbeitnehmer: innen in Kurzarbeit, die an einer Schulung im Rahmen des Qualifizierungskonzepts teilnehmen, förderbar.
Diese Schulung muss während des Kurzarbeitszeitraums beginnen und zumindest ein Tag der Schulungen muss in den Ausfallzeiten stattfinden.
Achtung: Lehrlinge sind nicht förderbar.

Förderbare Kosten sind Kursgebühren (inklusive Prüfungsgebühren und Schulungsunterlagen), die von Bildungseinrichtungen in Rechnung gestellt werden sowie Honorare von externen Trainer:innen (beispielsweise bei unternehmensintern organisierten Kursen).

Förderhöhe:
  • Die Höhe der Förderung beträgt 60 Prozent der anerkennbaren Kurskosten. 40 Prozent der Kosten sind von der Arbeitgeberin, dem Arbeitgeber zu übernehmen.
  • Die Höhe der Förderung reduziert sich, wenn andere öffentliche Stellen mehr als 40 Prozent der anerkennbaren Schulungskosten tragen. 

Detaillierte Informationen erhalten Sie unter ams.at | Schulungskostenbeihilfe.
Stand: Februar 2024. Alle Angaben ohne Gewähr.