Förderungen für Lehrlinge Förderungen für Lehrlinge

Förderungen für Lehrlinge

Wir haben die wichtigsten Förderarten für Lehrlinge und Lehrbetriebe zusammengefasst.

Förderung für Lehrbetriebe

Die Basisförderung ermöglicht eine Förderung der Ausbildung eines Lehrlings über ein Lehrjahr und kann jeweils nach Abschluss eines Lehrjahres beantragt werden. Diese beträgt
  • im 1. Lehrjahr 3 kollektivvertragliche Bruttolehrlings­einkommen
  • im 2. Lehrjahr 2 kollektivvertragliche Bruttolehrlings­einkommen
  • im 3. und 4. Lehrjahr je 1 kollektivvertragliches Bruttolehrlingseinkommen (bzw. eine halbe Lehrlingsentschädigung bei halben Lehrjahren)
Der Förderantrag inkl. Beilagen ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen. Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach Ende des betreffenden Lehrjahres.
Der Antrag kann über Lehre-Fördern-Online-Service (LOS) gestellt werden.

Detaillierte Informationen über die Einreichung von Anträgen finden Sie unter wko.at.

Unterstützung von Ausbildungsverbünden und Zusatzausbildungen


Gefördert werden
  • Ausbildungsverbundmaßnahmen, die bescheidmäßig vorgeschrieben sind (Kosten der Verbundmaßnahme)
  • Freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen (Kosten der Kurs/Verbundmaßnahme)
  • Berufsbezogene Zusatzausbildungen für Lehrlinge (Kosten der Kurs/Verbundmaßnahme)
  • Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung (Kosten der Kursmaßnahme)
  • Vorbereitungskurse (nur die Arbeitszeit) auf die Berufsreifeprüfung ohne Verlängerung der Lehrzeit unter Anrechnung auf die Arbeitszeit
Förderhöhe:
  • 75 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max. 3.000 Euro pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode in einem Lehrbetrieb bzw. max. 20.000 Euro pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb (ab 40 Lehrlingen 22.000 Euro, je weitere 10 Lehrlinge steigt die Deckelung um 2.000 Euro) für: 
    • Ausbildungsverbundmaßnahmen
    • Freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen
    • Berufsbezogene Zusatzausbildung von Lehrlingen
    • Bei zwischenbetrieblicher Ausbildung bis max. 80 Euro pro Tag.
  • 75 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max. 500 Euro pro Lehrling bzw. max. 5.000 Euro pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb für
    • Vorbereitungskurse auf Lehrabschlussprüfungen
  • Abgeltung des kollektivvertraglichen Bruttolehrlingseinkommens im Ausmaß der Kurszeiten (Unterrichtseinheiten) - auch eine teilweise Anrechnung auf die Arbeitszeit ist förderbar für:
    • Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung
Der Antrag kann online eingereicht werden unter Lehre.Fördern-Online-Service (LOS).

Detaillierte Informationen zur Antragstellung finden Sie unter wko.at.

Förderung für Lehrbetriebe


Zielgruppe dieser Förderart sind Erwachsene (Personen über 18), die ein Lehrverhältnis eingehen, sofern sie nicht bereits eine Lehre in einem verwandten Lehrberuf absolviert, eine berufsbildende mittlere Schule im Fachbereich des Lehrberufes oder eine berufsbildende höhere Schule erfolgreich absolviert haben (bei Nicht-Inanspruchnahme einer AMS-Förderung).

Bei der Erwachsenenlehre handelt es sich um eine Variante der Basisförderung-

Förderhöhe:
  • Für das 1. Lehrjahr 3 kollektivvertragliche Hilfskräfteentgelte
  • Für das 2. Lehrjahr 2 kollektivvertragliche Hilfskräfteentgelte
  • Für das 3. bzw. 4. Lehrjahr je 1 kollektivvertragliches Hilfskräfteentgelt

Der Lehrling muss auf Basis des Entgelts für Hilfskräfte entlohnt werden.

Detaillierte Informationen zur Antragstellung finden Sie unter wko.at.

Ziel des Digi-Schecks für Lehrlinge 2023 und 2024 ist es, Lehrlinge und Ausbildungsbetriebe bei der Vermittlung von zukunftsrelevanten Kompetenzen in den Bereichen Digitalisierung, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Energie- und Ressourcenmanagement sowie Internationalisierung im Rahmen der dualen Ausbildung zu unterstützen. Darüber hinaus sollen entsprechende Inhalte breit in die Ausbildung integriert werden.

Welche Kurse förderbar sind, erfahren Sie in dieser Liste beim Bildungsanbieter oder beim Förderreferat der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Salzburg:

Lehrlingsstelle - Förderreferat
Julius-Raab-Platz 2a, 5027 Salzburg
E: lehre.foerdern@wks.at
T: 0662 / 8888-362

Förderhöhe:
  • Gefördert werden 100% der Kosten für genehmigte Kurse bis zu € 500,- je Kurs.
  • Bis zu 3 Kurse je Lehrling sind pro Kalenderjahr möglich.

Antragformular (pdf)

Detaillierte Informationen zur Antragstellung unter wko.at.

Gefördert werden die Kosten von Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung.
Unterstützt wird die Teilnahme von Lehrlingen im letzten Jahr der Lehrzeit oder von Personen, deren Lehrzeitende max. 36 Monate zurückliegt.

Förderhöhe:

  • Der Bund übernimmt 100 Prozent Kosten der Teilnahmegebühr (inkl. Allfälliger USt.).

Der Förderantrag inkl. Beilagen (Rechnung, Teilnahmebestätigung und Zahlungsnachweis) ist durch den Lehrling einzubringen.
Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 6 Monate nach Kursende.

Antragformular (pdf)


Detaillierte Informationen zur Antragstellung finden Sie unter wko.at.

Weitere Angebote finden Sie in der Gesamtübersicht der Förderarten für Lehrbetriebe und in der Gesamtübersicht der Förderungen für Lehrlinge.

Stand: Februar 2024. Alle Angaben ohne Gewähr.