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Seit Oktober 2017 zählt das Gewerbe der Kosmetikherstellung zu den 'freien Gewerben'. Personen, die eine qualifizierte Ausbildung im Ausmaß von 190 Lehreinheiten absolvieren und sich einer Prüfung unterziehen erhalten eine Verbandsmarke als Kosmetikhersteller mit geprüftem Know-how.
Nach Absolvierung aller drei Module unserer Ausbildung können Sie eine schriftliche Prüfung ablegen. ist diese positiv, erhalten Sie ein Zeugnis und Diplom, dass Sie als "geprüften Kosmetikhersteller" auszeichnet.
Kosmetikhersteller mit geprüftem Know-how - theoretische Grundlagen II
Nach Absolvierung aller drei Module erhalten Sie die Verbandsmarke 'Kosmetikhersteller mit geprüftem Know-how' und dürfen das Logo der Bundesinnung und diesen Titel verwenden.
- Privatrecht, Gewährleistung
- Arbeits- und Sozialrecht
- Betriebsgründung
- Produkthaftungsrecht, Datenschutz
- Wettbewerbsrecht
- Chemie/Physik (chemische Reaktionen, Stöchiometrie, REACH
- Kalkulation, Fachrechnen
- Erste Hilfe
Alle Interessierten, die Kosmetika herstellen und verkaufen und die Verbandsmarke der WKO als 'Kosmetikhersteller mit geprüftem Know-how erlangen wollen.
Die Bundesinnung der chemischen Gewerbe und der
Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger der Wirtschaftskammer
Österreich ist Inhaber der beim Österreichischen
Patentamt registrierten Wort-Bildmarke „Kosmetikhersteller
mit geprüftem Know-how“.
Die Verbandsmarke „Kosmetikhersteller mit geprüftem
Know-how“ darf von der Bundesinnung der chemischen
Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
selbst und von der jeweils zuständigen Landesinnung
verwendet werden. Auch dürfen jene Mitglieder mit einer
Gewerbeberechtigung Kosmetikhersteller der Bundesinnung
der chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden-
und Gebäudereiniger, die ihr Gewerbe aktiv ausüben,
die Verbandsmarke verwenden die eine einschlägige
Ausbildung zB. ein Studium der Chemie oder ein Lehrgang
zur Kosmetikherstellung absolviert haben und/oder bis zum
17. Oktober 2017 eine Gewerbeberechtigung in uneingeschränkter
Form (Herstellung von kosmetischen Artikeln)
erworben haben.
Letzte Änderung: 04.10.2023