Kosmetikhersteller mit geprüftem  Know-how - theoretische Grundlagen II Kosmetikhersteller mit geprüftem  Know-how - theoretische Grundlagen II
Kosmetikhersteller mit geprüftem Know-how - theoretische Grundlagen II
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Seit Oktober 2017 zählt das Gewerbe der Kosmetikherstellung zu den 'freien Gewerben'. Personen, die eine qualifizierte Ausbildung im Ausmaß von 190 Lehreinheiten absolvieren und sich einer Prüfung unterziehen erhalten eine Verbandsmarke als Kosmetikhersteller mit geprüftem Know-how. 

Nach Absolvierung aller drei Module unserer Ausbildung können Sie eine schriftliche Prüfung ablegen. ist diese positiv, erhalten Sie ein Zeugnis und Diplom, dass Sie als "geprüften Kosmetikhersteller" auszeichnet.

1 Kurstermin
19.04.2024 - 06.07.2024 Am Wochenende
Präsenz
WIFI Salzburg
Verfügbar
Teilzahlung: 3 x 266,00 EUR
Einmalzahlung: 798,00 EUR
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Fr 14.00-21.00, Sa 9.00-17.00
Kursdauer: 75 Lehreinheiten
Stundenplan

Julius-Raab-Platz 2
5027 Salzburg

Kursnummer: 15188013
28.04.2023 - 01.07.2023 Am Wochenende
Präsenz
WIFI Salzburg
Durchführungsgarantie
798,00 EUR

Fr 14.00-21.00, Sa 9.00-17.00
Kursdauer: 75 Lehreinheiten
Stundenplan

Julius-Raab-Platz 2
5027 Salzburg

Kursnummer: 15188012

Kosmetikhersteller mit geprüftem Know-how - theoretische Grundlagen II

 

Nach Absolvierung aller drei Module erhalten Sie die Verbandsmarke  'Kosmetikhersteller mit geprüftem Know-how' und dürfen das Logo der Bundesinnung und diesen Titel verwenden.

Chemie - Physik - Recht für den Kosmetikbetrieb - Gefahrenguttransport - chemisches Rechnen - Wettbewerbsrecht - Arbeits- und Sozialrecht - Grundlagen Privatrecht - Produkthaftungsrecht - Fachrechnen und Fachkalkulation - Erste Hilfe

Alle Interessierten, die Kosmetika herstellen und verkaufen und die Verbandsmarke der WKO als 'Kosmetikhersteller mit geprüftem Know-how erlangen wollen.

Die Bundesinnung der chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger der Wirtschaftskammer Österreich ist Inhaber der beim Österreichischen Patentamt registrierten Wort-Bildmarke 'Kosmetikhersteller mit geprüftem Know-how'. 
Die Verbandsmarke 'Kosmetikhersteller mit geprüftem Know-how' darf von der Bundesinnung der chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger selbst und von der jeweils zuständigen Landesinnung verwendet werden. Auch dürfen jene Mitglieder mit einer Gewerbeberechtigung Kosmetikhersteller der Bundesinnung der chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger, die ihr Gewerbe aktiv ausüben, die Verbandsmarke verwenden die eine der folgenden Ausbildungen nachweisen und/oder bis zum 17. Oktober 2017 eine Gewerbeberechtigung in uneingeschränkter Form (Herstellung von kosmetischen Artikeln) erworben haben.

Letzte Änderung: 16.05.2023