


Zur Herstellung von Kosmetikprodukten ist eine Anmeldung des Gewerbes erforderlich, der Nachweis einer Befähigung entfällt.
Seit 17.10.2017 ist dieses Gewerbe "frei". Das heißt, es ist kein Ausbildungsnachweis und keine Prüfung mehr Voraussetzung für eine Gewerbeanmeldung.
Achtung: Es gilt die EU Kosmetikverordnung!
Um nachzuweisen, dass man eine Ausbildung als geprüfter Kosmetikhersteller absolviert hat, wurde der Titel 'Kosmetikhersteller mit geprüftem Know-how' von der Bundesinnung des chemischen Gewerbes ins Leben gerufen. Sie erhalten nach positiver Prüfung ein Zeugnis und Diplom mit einem Logo, welches Sie als geprüften Kosmetikhersteller auszeichnet.
Fr 14.00-21.00, Sa 9.00-17.00
Kursdauer: 90 Lehreinheiten
Stundenplan
Julius-Raab-Platz 2
5027 Salzburg
Do 17.00-18.00
Kursdauer: 1 Lehreinheiten
Stundenplan
Julius-Raab-Platz 2
5027 Salzburg
Fr 14.00-21.00, Sa 9.00-17.00
Kursdauer: 90 Lehreinheiten
Stundenplan
Julius-Raab-Platz 2
5027 Salzburg
Wir wissen, dass unsere Teilnehmer/-innen enge Terminkalender haben! Wir möchten Sie bzw. Ihre Mitarbeiter/-innen bei der Weiterbildungs-Planung unterstützen und bieten Ihnen daher für ausgewählte Kurse bereits heute eine Durchführungsgarantie!
Kosmetikhersteller mit geprüftem Know-how - Praxis
Folgende Anforderungen gelten für Kosmetikartikel, die in Verkehr gebracht werden sollen:
- Einhaltung der EU Kosmetikverordnung [ Verordnung (EG) 1223/2009]
- Bereitstellung einer verantwortlichen Person
- Herstellung nach Kosmetik-GMP (siehe Bundesministerium für Gesundheit: Leitlinie der österreichischen Codexkommission zur Herstellung kosmetischer Mittel)
- Einhaltung diverser Vorgaben bezüglich erlaubter/ verbotener/ beschränkter Inhaltsstoffe, Kennzeichnung, Werbeaussagen, mikrobiologischer Qualität, Nennfüllmenge, Allergene,…
- Qualität von Rohstoffen, Verpackung, Fertigprodukten – und deren Nachweis/ Dokumentation
- Erstellung von Produktinformationsdateien und Sicherheitsbewertungen für jedes kosmetische Mittel
- Notifizierung von kosmetischen Mitteln bei CPNP
- Meldung unerwünschter Wirkungen
- Grundlagen und Grundrezepturen zur Herstellung von Cremen und Salben
- Naturkosmetik für Gesicht und Körper
- Seifenherstellung
- Gele
- ätherische Öle/Massageöle
- Erstellen einer Produktinformationsdatei (PiD)

Nach Absolvierung aller drei Module unserer Ausbildung können Sie eine schriftliche Prüfung ablegen. ist diese positiv, erhalten Sie ein Zeugnis und Diplom, dass Sie als "geprüften Kosmetikhersteller" auszeichnet.
Letzte Änderung: 18.11.2022