

Erwerben Sie die notwendigen theoretischen Kenntnisse über die Anforderungen in der Kosmetikherstellung.
Hinweis: Zur Herstellung von Kosmetikprodukten ist die Anmeldung des Gewerbes erforderlich, der Nachweis einer Befähigung entfällt. Um nachzuweisen, dass man eine Ausbildung als geprüfter Kosmetikhersteller absolviert hat, wurde der Titel 'Kosmetikhersteller mit geprüftem Know-how' von der Bundesinnung des chemischen Gewerbes ins Leben gerufen. Sie erhalten nach positiver Prüfung ein Zeugnis und Diplom mit einem Logo, welches Sie als geprüften Kosmetikhersteller auszeichnet.
- Produktentwicklung
- Natur und Biokosmetik mit Darstellung der Labels
- Reklamationsmanagement, Kosmetovigilanz
- Toxikologie
- Notifizierung
- Hygiene, QM, UEWs
- Kennzeichnung, FPVO,Werbung, Claims
- Verpackung
- Dermatologie
- Rohstoffkunde
- Aromapraxis
- Gewerberecht
- Marketing, Markenrecht,Urheberrecht, Datenschutz
Nach Absolvierung aller drei Module unserer Ausbildung können Sie eine schriftliche Prüfung ablegen. ist diese positiv, erhalten Sie ein Diplom, dass Sie als "geprüften Kosmetikhersteller" auszeichnet.
Letzte Änderung: 29.08.2023