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Möchten Sie im Bereich Brandschutz und der Sicherheit Ihres Unternehmens mitwirken? Dann ist die Ausbildung im Bereich Brandschutz das Richtige für Sie.
Wer Brandschutzbeauftragter werden möchte, muss zuerst die Ausbildung zum Brandschutzwart absolvieren.
Wer Brandschutzbeauftragter werden möchte, muss zuerst die Ausbildung zum Brandschutzwart absolvieren.
Ausbildung Brandschutz
Inhalte: Ausbildung zum Brandschutzwart
- Brandursachen und -gefahren
- Brandschutzmaßnahmen und -einrichtungen
- Rechte und Pflichten
- Brennbare Flüssigkeiten und Gase
- Möglichkeiten des Feuerwehreinsatzes
- Handhabung von Feuerlöschgeräten
- Prüfung
Inhalte: Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
- Brandursachen, -gefahren und -fälle
- Bauliche Brandschutzmaßnahmen
- Gesetzliche Grundlagen
- Aufgaben und Tätigkeiten
- Baulicher Brandschutz
- Schutzziele
- Brandschutzeinrichtungen und -anlagen
- Brennbare Flüssigkeiten und Gase
- Brandgefahren beim Schweißen
- Möglichkeiten und Grenzen des Feuerwehreinsatzes
- Handhabung von Feuerlöschgeräten
- Abschlussprüfung
Zielgruppe
Brandschutzwart:
- Es sind keine brandtechnischen Vorkenntnisse erforderlich.
- Deutsch mindestens auf Niveau B2.
Brandschutzbeauftragter:
-
Die Voraussetzung für die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist die erfolgreich abgelegte Ausbildung zur/zum Brandschutzwart. Diese müssen Sie mit Ihrem Brandschutzpass oder Zeugnis nachweisen.
- TeilnehmerInnen mit nicht deutscher Muttersprache müssen Deutsch mindestens auf Niveau B2 beherrschen.
Hinweis
Brandschutzwart:
- Der Nachweis der erfolgreich abgelegten Prüfung zum Brandschutzwart ist unbefristet gültig.
- Die Ausstellung des Brandschutzpasses ist im Kurspreis inkludiert.
- Die Ausbildung zum Brandschutzwart ist Voraussetzung für den Besuch der Ausbildung zur/zum Brandschutzbeauftragten und Interventionsdienstbeauftragten.
- Zum Kurs ist ein Passfoto mitzubringen.
Brandschutzbeauftragter:
- Um zur/zum vollausgebildeten Brandschutzbeauftragten zu werden, müssen Sie innerhalb von 2 Jahren nach dem positiven Abschluss dieses Kurses weiterführende Seminare zu den bei Ihnen im Betrieb eingesetzten Anlagen und nutzungsbezogene Ausbildungen (Nutzungsbezogene Weiterbildung N1, N2 oder N3 - je nach Art des Betriebs) in dem Sie als Brandschutzbeauftrage/r eingesetzt werden, absolvieren - wie z.B. einen Sonderkurs für Spital oder Pflegeeinrichtung, für besonders brandgefährdete Betriebe, für Betriebe mit großen Menschenansammlungen wie z.B. Theater, etc.
- Als vollausgebildete/r Brandschutzbeauftragte/r müssen Sie alle fünf Jahre eine Fortbildung von mind. 6 Lehreinheiten absolvieren, um Ihre Tätigkeit als Brandschutzbeauftragte/r weiter ausüben zu dürfen.
Letzte Änderung: 22.01.2026