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Bleiben Sie auf dem neuesten Stand der Brandschutztechnologie und -gesetzgebung, um Ihre wichtige Rolle in der betrieblichen Sicherheit weiterhin kompetent ausüben zu können.
Aktualisieren Sie Ihr Fachwissen als Brandschutzbeauftragte:r und verlängern dabei Ihren Brandschutzpass für weitere 5 Jahre.
Aktualisieren Sie Ihr Fachwissen als Brandschutzbeauftragte:r und verlängern dabei Ihren Brandschutzpass für weitere 5 Jahre.

Brandschutzpass-Verlängerung für Brandschutzbeauftragte
Ihr Nutzen
- Sie erhalten die offizielle Verlängerung Ihres Brandschutzpasses um weitere 5 Jahre
- Sie bleiben rechtlich abgesichert in Ihrer Funktion als Brandschutzbeauftragte:r
- Sie können neueste Erkenntnisse und Technologien direkt in Ihrem Arbeitsalltag anwenden
- Sie steigern Ihre berufliche Kompetenz und Ihren Wert für Ihr Unternehmen
- Sie tragen aktiv zur Verbesserung der Sicherheit in Ihrem Betrieb bei
Inhalte
Dieser Kurs bietet Brandschutzbeauftragten die notwendige Aktualisierung ihres Fachwissens und gewährleistet die Verlängerung des Brandschutzpasses um 5 Jahre.
Sie erwerben aktuelles Wissen zu
Sie erwerben aktuelles Wissen zu
- Gesetzen,
- Normen und
- technischen Entwicklungen im Brandschutz
Zielgruppe
- Brandschutzbeauftragte, die ihren Brandschutzpass verlängern müssen
- Brandschutzwarte, die ihr Wissen auffrischen und erweitern möchten
- Sicherheitsverantwortliche in Unternehmen und Organisationen
Hinweis
Dieses Fortbildungsseminar ist innerhalb von 5 Jahren nach der "abgeschlossenen Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten" zu besuchen und dient zur Verlängerung des Brandschutzpasses um weitere 5 Jahre.
Bitte bringen Sie Ihren Brandschutzpass mit, damit die Fortbildung eingetragen werden kann.
Ist Ihr Brandschutzpass über 5 Jahre und 6 Monate abgelaufen, so ist die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten erneut zu absolvieren.
Bitte bringen Sie Ihren Brandschutzpass mit, damit die Fortbildung eingetragen werden kann.
Ist Ihr Brandschutzpass über 5 Jahre und 6 Monate abgelaufen, so ist die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten erneut zu absolvieren.
Letzte Änderung: 16.05.2025