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Als Kleinbadeanlage werden Badeanlagen mit einer Beckengröße, deren Wasseroberfläche 130 qm nicht übersteigt, definiert.
Badewart für Kleinbadeanlagen mit Saunawart - ÖNORM S1150
Inhalte
Der Badewart für Bäder mit Kleinbadeanlagen ist zuständig für
- die Badeaufsicht und
- die Betriebsführung der Badeanlage mit Beckenbädern und Kleinbecken
Hinweis
Die Prüfungsgebühr von EUR 60,- ist im Kurspreis inkludiert.
Seminarleitung
Ing. Margarete Buchsteiner, Salzburger Landesregierung, und DI Dr. Arno Sorger, W.H.U. GmbH, St. Johann
Letzte Änderung: 02.02.2026