Schulmedizinische Grundlagen für eingeschränkte Gewerbe der Kosmetik
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Für Personen, die ein eingeschränktes Gewerbe der Kosmetik anmelden wollen (Haarentfernung, dekorative Kosmetik, Wimpernverlängerung), besteht die Möglichkeit der Feststellung der individuellen Befähigung seitens der Behörde. Dazu müssen die für die Ausübung des Gewerbes erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen nachgewiesen werden.

Folgendes Vorgehen wird von der Landesinnung Salzburg empfohlen:
1. Dokumente zur Person oder Firma vorbereiten (gültiger Reisepass, Heiratsurkunde etc.)
2. Jegliche Unterlagen (gesamter Werdegang) entsprechend sammeln
3. Ausbildungszertifikate entsprechend mit Stundentafeln, Ausmaß der einzelnen Fächer,
Inhalte; Praxisnachweise mit Bestätigung von befähigten Personen sammeln
4. Antrag für das Gewerbe bei der zuständigen Gewerbebehörde einreichen
Ihr ausgewählter Termin
  • Grafik Icon Zeitraum
    ZEIT 75,00 Lehreinheiten
    Stundenplan für Veranstaltung 71001025
    Abends
    Grafik Icon Durchführungart
    LERNMETHODE Trainer:in
    Kursnummer: 71001025
    Durchführungsgarantie
    850,00 EUR Kursnummer: 71001025
Weitere vergangene Termine
  • Grafik Icon Zeitraum
    ZEIT 75,00 Lehreinheiten
    Stundenplan für Veranstaltung 71001015
    Abends
    Grafik Icon Durchführungart
    LERNMETHODE Trainer:in
    Kursnummer: 71001015
    850,00 EUR Kursnummer: 71001015

Schulmedizinische Grundlagen für eingeschränkte Gewerbe der Kosmetik

INHALTSVERZEICHNIS
  1. Ihr Nutzen
  2. Inhalte
  3. Zielgruppe
  4. Hinweis
Ihr Nutzen
Erwerben Sie grundlegendes Wissen in den Bereichen Dermatologie, Hygiene, Kontraindikationen, Anatomie, Pathologie, Physiologie und Erste Hilfe um einen Teil der erforderlichen Nachweise für eine Gewerbeanmeldung zu erlangen.
Inhalte
  • Dermatologie
  • Hygiene
  • Kontraindikationen
  • Anatomie
  • Pathologie
  • Physiologie
  • Erste Hilfe
Zielgruppe
Personen, die ein eingeschränktes Gewerbe der Kosmetik bei der zuständigen Behörde anmelden wollen.
Hinweis
Ausbildungsnachweise der angeführten Inhalte können angerechnet werden

Letzte Änderung: 20.08.2025