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Für Elektrotechniker mit wenig Praxiserfahrung
Elektrotechniker, die keine regelmäßige Praxis mit Arbeiten unter Niederspannung vorweisen können, erlangen mit diesem Kurs die jährliche Auffrischung für Arbeiten unter Niederspannung.Arbeiten unter Niederspannung - Refreshing Kurs
Inhalte
- Ausschlussgründe für Arbeiten unter Spannung
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsvorbereitung
- Werkzeug und persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Festlegungen zum Arbeitsablauf
- Festlegungen betreffend Personal
- Verhalten bei Unfällen, Notfallmaßnahmen
- Neuerungen
Zielgruppe
Ideal für
Alle Personen, die Arbeiten unter Spannung bis 1KV beauftragen, planen, organisieren und ausführen. Anlagenverantwortliche, Arbeitsverantwortliche, Elektrotechniker:innen, Elektrofachkräfte, Befähigte der Elektrotechnik, staatlich geprüfte Elektrotechniker:innen
Personen welche eine Auffrischung für Arbeiten unter Niederspannung benötigen.
Alle Personen, die Arbeiten unter Spannung bis 1KV beauftragen, planen, organisieren und ausführen. Anlagenverantwortliche, Arbeitsverantwortliche, Elektrotechniker:innen, Elektrofachkräfte, Befähigte der Elektrotechnik, staatlich geprüfte Elektrotechniker:innen
Personen welche eine Auffrischung für Arbeiten unter Niederspannung benötigen.
Voraussetzungen
Voraussetzung: positiv absolvierte Spezialausbildung 'Arbeiten unter Niederspannung' (min. 16 Trainingseinheiten) innerhalb der letzten 5 Jahre
Voraussetzung: positiv absolvierte Spezialausbildung 'Arbeiten unter Niederspannung' (min. 16 Trainingseinheiten) innerhalb der letzten 5 Jahre
Hinweis
Laut ÖVE – Richtlinie R 16 ist zum Erhalt der fachlichen Fähigkeit mindestens einmal im Jahr eine Überprüfung durchzuführen. Als Beurteilungskriterium ist entweder eine ausreichende praktische Tätigkeit oder eine erfolgreich absolvierte Schulung heranzuziehen.
Personen, die ihre bestehende fachliche Qualifikation „Arbeiten unter Niederspannung mit Befähigungsnachweis“ nach fünf Jahren aufrecht erhalten möchten, müssen lt. ÖVE EN 50110 und ÖVE R 16 eine Auffrischungsschulung (ÖVE R 16 §4.3 Erhalt der fachlichen Fähigkeit/zum zusätzlichen jährlichen Praxisnachweis des Betriebes), nachweisen.
Personen, die ihre bestehende fachliche Qualifikation „Arbeiten unter Niederspannung mit Befähigungsnachweis“ nach fünf Jahren aufrecht erhalten möchten, müssen lt. ÖVE EN 50110 und ÖVE R 16 eine Auffrischungsschulung (ÖVE R 16 §4.3 Erhalt der fachlichen Fähigkeit/zum zusätzlichen jährlichen Praxisnachweis des Betriebes), nachweisen.
Letzte Änderung: 23.04.2025