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VbF 2023 = Verordnung brennbare Flüssigkeiten - Neuinterpretationen
Sie erfahren welche Auswirkungen die VbF 2023 auf die aktive und passive Lagerung, auch auf nicht der GWO unterliegenden Arbeitsstätten, auf Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen hat.
Diese Verordnung ist mit 01.03.2023 in Kraft getreten!
In diesem Seminar werden Sie über die relevanten Neuinterpretationen der VbF 2023 (Verordnung brennbarer Flüssigkeiten) speziell über die Lagerung von Chemikalien und brennbaren Flüssigkeiten auf Baustellen und die Zusammenlagerverbote informiert.
Die VbF 2023 betrifft brennbare Flüssigkeiten, auch mit Zusatzeigenschaften, d.h Gefahrgutklasse 3, 6.1 und 8 (giftige und ätzende brennbare Flüssigkeiten.
Die Verordnung gilt in Betriebsanlagen, auch in NICHT der GWO unterliegende Arbeitsstätten, auf Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen!
In dieser VO geht es um die passive und aktive LAGERUNG (nicht Transport, also der vor- bzw. nachgelagerte Vorgang!)
Die VbF 2023 gilt als:
- Gewerbliche Vorschrift
- AN-Schutz-Vorschrift
- Rohrleitungstechnische Voschrift
- Eisenbahnrechtliche Vorschrift
- Gemäß Apothekengesetz
- Luftfahrtrechtliche Vorschrift
- Gefahrgutbeauftragte
- Mitarbeiter im Lager
- Sicherheitsfachkräfte
- Brandschutzbeauftragte
- Giftbeauftragte
- Umweltbeauftragte
- Sachverständige
- Alle, die mit der Lagerung von brennbaren, giftigen und ätzbaren Flüssigkeiten zu tun haben.
DI Dr. Josef Drobits
Letzte Änderung: 31.01.2024