VbF 2023 = Verordnung brennbarer  Flüssigkeiten (Verordnung zur GWO 1994!) VbF 2023 = Verordnung brennbarer  Flüssigkeiten (Verordnung zur GWO 1994!)
VbF 2023 = Verordnung brennbarer Flüssigkeiten (Verordnung zur GWO 1994!)
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04.03.2023 Tagsüber
Präsenz
WIFI Salzburg
Durchführungsgarantie
220,00 EUR

Sa 8.00-15.00
Kursdauer: 7 Lehreinheiten
Stundenplan

Julius-Raab-Platz 2
5027 Salzburg

Kursnummer: 75001012

VbF 2023 = Verordnung brennbarer Flüssigkeiten (Verordnung zur GWO 1994!)

Sie erfahren welche Auswirkungen die VbF 2023 auf die aktive und passive Lagerung, auch auf nicht der GWO unterliegenden Arbeitsstätten, auf Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen hat.

Diese Verordnung tritt mit 01.03.2023 in Kraft!

Die VbF 2023 betrifft brennbare Flüssigkeiten, auch mit Zusatzeigenschaften, d.h Gefahrgutklasse 3, 6.1 und 8 (giftige und ätzende brennbare Flüssigkeiten.
 
Die Verordnung gilt in Betriebsanlagen, auch in NICHT der GWO unterliegende Arbeitsstätten, auf Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen!

In dieser VO geht es um die passive und aktive LAGERUNG (nicht Transport, also der vor- bzw. nachgelagerte Vorgang!)
 
Die VbF 2023 gilt als:
 

  • Gewerbliche Vorschrift
  • AN-Schutz-Vorschrift
  • Rohrleitungstechnische Voschrift
  • Eisenbahnrechtliche Vorschrift
  • Gemäß Apothekengesetz
  • Luftfahrtrechtliche Vorschrift
Die Verordnung wurde mit 14.02.2023 kundgemacht und tritt mit 01.03.2023 in Kraft. 

Hier finden Sie die Verordnung: 

  • Gefahrgutbeauftragte
  • Mitarbeiter im Lager
  • Sicherheitsfachkräfte
  • Brandschutzbeauftragte
  • Giftbeauftragte
  • Umweltbeauftragte
  • Sachverständige
  • Alle, die mit der Lagerung von brennbaren, giftigen und ätzbaren Flüssigkeiten zu tun haben.

DI Dr. Josef Drobits

Letzte Änderung: 22.02.2023