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Möglicherweise können wir Ihnen auch eine Alternative zu diesem Kurs anbieten – rufen Sie uns einfach unter 0 662 8888 423 an. Wir beraten Sie gerne!
Sa 8.00-15.00
Kursdauer: 7 Lehreinheiten
Stundenplan
Julius-Raab-Platz 2
5027 Salzburg
Wir wissen, dass unsere Teilnehmer/-innen enge Terminkalender haben! Wir möchten Sie bzw. Ihre Mitarbeiter/-innen bei der Weiterbildungs-Planung unterstützen und bieten Ihnen daher für ausgewählte Kurse bereits heute eine Durchführungsgarantie!
VbF 2023 = Verordnung brennbarer Flüssigkeiten (Verordnung zur GWO 1994!)
Sie erfahren welche Auswirkungen die VbF 2023 auf die aktive und passive Lagerung, auch auf nicht der GWO unterliegenden Arbeitsstätten, auf Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen hat.
Diese Verordnung tritt mit 01.03.2023 in Kraft!
Die VbF 2023 betrifft brennbare Flüssigkeiten, auch mit Zusatzeigenschaften, d.h Gefahrgutklasse 3, 6.1 und 8 (giftige und ätzende brennbare Flüssigkeiten.
Die Verordnung gilt in Betriebsanlagen, auch in NICHT der GWO unterliegende Arbeitsstätten, auf Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen!
In dieser VO geht es um die passive und aktive LAGERUNG (nicht Transport, also der vor- bzw. nachgelagerte Vorgang!)
Die VbF 2023 gilt als:
- Gewerbliche Vorschrift
- AN-Schutz-Vorschrift
- Rohrleitungstechnische Voschrift
- Eisenbahnrechtliche Vorschrift
- Gemäß Apothekengesetz
- Luftfahrtrechtliche Vorschrift
Hier finden Sie die Verordnung:
- Gefahrgutbeauftragte
- Mitarbeiter im Lager
- Sicherheitsfachkräfte
- Brandschutzbeauftragte
- Giftbeauftragte
- Umweltbeauftragte
- Sachverständige
- Alle, die mit der Lagerung von brennbaren, giftigen und ätzbaren Flüssigkeiten zu tun haben.
DI Dr. Josef Drobits
Letzte Änderung: 22.02.2023