Ausbildung Gefahrbeauftragter -  Besonderer Teil Schiene 'RID' Ausbildung Gefahrbeauftragter -  Besonderer Teil Schiene 'RID'
Ausbildung Gefahrbeauftragter - Besonderer Teil Schiene 'RID'
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Gemäß § 11 (1) des Gefahrgutbeförderungsgesetzes haben Unternehmen, deren Tätigkeiten die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene oder auf Wasserstraßen bzw. das mit dieser Beförderung zusammenhängende Be- oder Entladen umfassen, einen oder mehrere qualifizierte Personen mit deren Zustimmung als Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung (Gefahrgutbeauftragte) zu benennen und der Behörde die Namen ihrer Gefahrgutbeauftragten mitzuteilen. Gefahrgutbeauftragte müssen Inhaber eines gültigen Schulungsnachweises sein.   

2 Kurstermine
23.10.2023 Tagsüber
Präsenz
WIFI Salzburg
Verfügbar
350,00 EUR
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Mo 8.00-17.30
Kursdauer: 10 Lehreinheiten
Stundenplan

Julius-Raab-Platz 2
5027 Salzburg

Kursnummer: 75082013

Mo 8.00-17.30
Kursdauer: 10 Lehreinheiten
Stundenplan

Julius-Raab-Platz 2
5027 Salzburg

Kursnummer: 75082023
03.11.2022 Tagsüber
Präsenz
WIFI Salzburg
350,00 EUR

Do 8.00-17.00
Kursdauer: 12 Lehreinheiten
Stundenplan

Julius-Raab-Platz 2
5027 Salzburg

Kursnummer: 75082012

Do 8.00-17.00
Kursdauer: 9 Lehreinheiten
Stundenplan

Julius-Raab-Platz 2
5027 Salzburg

Kursnummer: 75082022

Ausbildung Gefahrbeauftragter - Besonderer Teil Schiene 'RID'

Voraussetzung für den Besuch des besonderen Teils Schiene "RID":

  • Absolvierter Kurs "Ausbildung Gefahrgutbeauftragter - Erstschulung allgemeiner Teil und besonderer Teil Straßenverkehr". 
  • Wenn Sie bereits einen EU-Schulungsnachweis für den besonderen Teil "Straße" besitzen, können Sie den Teil RID besuchen und die Prüfung für RID ablegen.

Letzte Änderung: 06.02.2023