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Mit dieser praxisorientierten Ausbildung zum Gefahrgutbeauftragten für den Straßenverkehr (ADR) erwerben Sie das notwendige Fachwissen, um die gesetzlichen Anforderungen beim Transport, Verpacken und Versand gefährlicher Güter zu erfüllen. Der Lehrgang vermittelt Ihnen die wichtigsten rechtlichen Vorschriften, Sicherheitsmaßnahmen und organisatorischen Pflichten im Gefahrguttransport. Gleichzeitig bereitet er Sie gezielt auf die offizielle Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten gemäß Gefahrgutbeförderungsgesetz vor. So können Sie in Ihrem Unternehmen die Verantwortung für den sicheren Umgang mit Gefahrgut übernehmen und zur Einhaltung aller Sicherheits- und Transportvorschriften beitragen.
Ausbildung Gefahrgutbeauftragter
- Ihr Nutzen
- Inhalte: Ausbildung Gefahrgutbeauftragter - Erstschulung für einen allgemeinen Teil und besonderer Teil Straßenverkehr
- Inhalte: Ausbildung Gefahrgutbeauftragter - Besonderer Teil Schiene 'RID'
- Inhalte: Übungstag Prüfung Gefahrgutbeauftragter
- Inhalte: Prüfung Gefahrgutbeauftragter - Besonderer Teil Schiene 'RID'
- Zielgruppe
- Hinweis
Qualifikation zum Gefahrgutbeauftragten erwerben
Sie erwerben die fachliche Grundlage, um die Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten für den Verkehrsträger Straße (ADR) abzulegen.
Rechtssicherheit im Gefahrguttransport
Sie lernen die gesetzlichen Anforderungen gemäß ADR, Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) und Gefahrgutbeauftragtenverordnung kennen.
Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen im Transport
Sie erhalten umfassendes Wissen über Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation von Gefahrgut.
Verantwortung für Gefahrguttransporte im Unternehmen übernehmen
Nach erfolgreicher Prüfung können Sie im Unternehmen als Gefahrgutbeauftragte:r bzw. Sicherheitsberater:in für Gefahrguttransporte tätig sein.
Praxisnahe Vorbereitung auf die Prüfung
Der Kurs verbindet rechtliche Grundlagen mit praxisorientierten Beispielen aus dem Transport-, Logistik- und Industriealltag.
Unternehmen, Betriebe oder Behörden, die mit Gefahrgut umgehen, Gefahrgut verpacken, befüllen, kennzeichnen, beladen, versenden oder selbst auf der Straße, Schiene oder auf Wasserstraßen befördern, benötigen qualifizierte Personen als Sicherheitsberater/innen für die Gefahrgutbeförderung.
Sie erhalten in diesem anerkannten Lehrgang die nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz notwendige rechtliche und technische Ausbildung.
Für eine Zulassung zur Prüfung ist eine Anwesenheit von 100 % erforderlich.
Themen:
- Aufgaben eines/einer Gefahrgutbeauftragten
- Rechts- und Verwaltungsvorschriften (ADR, GGBG, GGBV)
- Klassifizierung gefährlicher Güter
- Verpackungsvorschriften
- Versandarten und Abfertigungsbeschränkungen
- Vorsichtsmaßnahmen beim Zusammenladen
- Mitzuführende Papiere
- Überwachungspflichten
- praktische Beispiele und Fallstudien aus der betrieblichen Praxis
Hinweis:
Voraussetzung für den Besuch des besonderen Teils Schiene "RID":
- Absolvierter Kurs "Ausbildung Gefahrgutbeauftragter - Erstschulung allgemeiner Teil und besonderer Teil Straßenverkehr".
Hinweis: Kann nur in Zusammenhang mit der Gefahrgutbeauftragten-Grundausbildung absolviert werden.
Eine Teilnahme an diesem Übungstag ist freiwillig.
Die Ausbildung richtet sich an Personen, die im Unternehmen mit Gefahrguttransporten befasst sind oder dafür Verantwortung tragen, insbesondere:
- Mitarbeitende aus Logistik, Transport und Versand
- Fachkräfte aus Industrie- und Produktionsunternehmen
- Mitarbeitende aus Speditionen und Transportunternehmen
- Personen, die im Unternehmen die Funktion des Gefahrgutbeauftragten übernehmen sollen
Voraussetzungen
Für die Teilnahme an der Ausbildung sind keine speziellen Vorkenntnisse erforderlich.
Um zur Prüfung antreten zu können, ist eine vollständige Teilnahme am Lehrgang (100 % Anwesenheit) erforderlich.
Die Ausbildung richtet sich insbesondere an Personen, die in ihrem Unternehmen Aufgaben im Zusammenhang mit Transport, Versand, Lagerung oder Organisation von Gefahrgut übernehmen oder übernehmen sollen.
Fortbildungsschulung für Gefahrgutbeauftragte
Die Qualifikation als Gefahrgutbeauftragte:r ist alle 5 Jahre zu verlängern. Dafür ist eine entsprechende Fortbildungsschulung mit anschließender Prüfung erforderlich.
Diese Fortbildungsschulung (Allgemeiner Teil sowie Besonderer Teil Straße) kann im Rahmen der Erstschulung besucht werden.
Ihre Investition für die Fortbildungsschulung:
€ 550,–
Zusätzliche Qualifikation für den Verkehrsträger Schiene (RID):
€ 420,–
Zusatzmodul: Besonderer Teil RID (Schiene)
Teilnehmende, die neben dem Allgemeinen Teil und dem Besonderen Teil Straße (ADR) auch den Verkehrsträger Schiene (RID) benötigen, haben die Möglichkeit, einen zusätzlichen Schulungstag zu absolvieren.
Dieser Zusatzkurs kann im Anschluss an die Erstschulung besucht werden. Die Inhalte werden anschließend gemeinsam mit den übrigen Modulen bei der Prüfung abgelegt.
Die Teilnahme am RID-Modul ist nur in Verbindung mit der Erstschulung sowie dem Besonderen Teil Straße möglich.
Investition für das Zusatzmodul RID:
€ 420,–
Hinweise zum Unterricht
Im Lehrgang steht nicht nur die Vorbereitung auf die offizielle Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten im Mittelpunkt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auch auf der praxisnahen Anwendung der Gefahrgutvorschriften im Berufsalltag. Ziel ist es, die Teilnehmenden bestmöglich auf ihre Aufgaben im Unternehmen vorzubereiten.
Anwesenheitspflicht
Für die Zulassung zur Prüfung ist eine 100 %ige Anwesenheit während der gesamten Ausbildung erforderlich.
Letzte Änderung: 09.03.2026