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Nach dem Abschluss des Diplomlehrganges und des Aufbaulehrgangs Mediation sind auch Absolventinnen und Absolventen ohne 'Quellberuf' zur Eintragung in die Liste der Zivilrechtsmediatoren berechtigt und können so selbständig als Mediatorinnen bzw. Mediatoren tätig werden.
Der Aufbaulehrgang Mediation im Ausmaß von 6 Seminarblöcken bzw. 136 Stunden vertieft die Inhalte und Handlungskompetenzen aus dem Diplomlehrgang Mediation. Die Teilnehmer/innen erwerben die besonderen Werkzeuge und Arbeitsweisen des jeweiligen Anwendungsfeldes und können so auch in diesen Feldern tätig werden.
Mit dieser erweiterten Ausbildung absolvieren Sie (als Teilnehmer/in ohne 'Quellberuf') die nötigen zusätzlichen Stunden, um die Eintragungsfähigkeit zu erwerben. Als Teilnehmer/in aus einem „Quellberuf', der die Ausbildung Mediation bereits absolviert hat, können Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten hier weiter vertiefen und zusätzlich bei bereits erfolgter Eintragung Stunden entsprechend der Fortbildungserfordernis erwerben.
- Das Recht in der Mediation (17h)
- Selbsterfahrung für Mediator/innen (16h)
- Praxis der Mediation im öffentlichen Bereich (16h)
- Praxis der Familienmediation (16h)
- Praxis der Schulmediation (16h)
- Praxis der interkulturellen Mediation (16h)
- Peergruppe (14h)
- vertiefte Fallarbeit und Abschlussarbeit (9h)
- Supervision und Praxistransfer (16h)
Abschluss des Diplom-Lehrgangs Mediation
Lehrgangsleiterinnen Mag. Gudrun Turek-Lima und Mag. Anna Unterholzer
Letzte Änderung: 02.06.2023